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protestieren

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Verb protestieren, im Deutschen seit dem Spätmittelhochdeutschen belegt, ist auf frz. protester bzw. lat. prōtestārī Zeugnis ablegen, öffentlich beweisen zurückzuführen. Im älteren Neuhochdeutschen unterscheidet sich das Bedeutungsspektrum deutlich von gegenwärtigen Verwendungen: In der Sprache des Rechts bedeutet es zunächst (förmlich) Einspruch einlegen, ab dem 16. Jahrhundert in der Kaufmannssprache zudem Annahme oder Zahlung eines Wechsels verweigern. Im Laufe der Zeit erfährt protestieren eine Bedeutungserweiterung und bedeutet heute allgemeiner (spontan) Missfallen bekunden, etwas zurückweisen.

Wortgeschichte

Herkunft

Das Verb protestieren ist im Deutschen mindestens seit dem Spätmittelhochdeutschen mit der Bedeutung öffentlich erklären belegt (1347; vgl. auch Findebuch mittelhochdeutscher Wortschatz 1, 277). Es ist über das Französische auf lateinisch prōtestāre/prōtestārī, Zeugnis ablegen, öffentlich beweisen zurückzuführen (vgl. Pfeifer unter protestierenDWDS).

Öffentlich, förmlich. Rechtliche und kaufmännische Verwendungen im Frühneuhochdeutschen und älteren Neuhochdeutschen

Im Frühneuhochdeutschen begegnet das Wort vorwiegend in Urkunden und Rechtstexten und kann hier die Bedeutungen etwas bezeugen, für etwas Zeugnis ablegen, (gegen etwas) Einspruch einlegen, aber auch sich auf etwas beziehen, berufen und sich gegen etwas auflehnen annehmen (vgl. fwb-online; vgl. daneben auch die Buchung im DRW X 1386–1387). Noch an der Schwelle zum älteren Neuhochdeutschen begegnet protestieren zunächst besonders in förmlichen bzw. rechtlichen Kontexten in entsprechenden Bedeutungen (1521, 1571). In seiner förmlich-rechtlichen Verwendung wird das Verb 1529 im Übrigen auch im Wortlaut der Protestation der evangelischen Reichsstände beim Reichstag in Speyer im Jahr 1529 verwendet, hier übrigens wohl in der Bedeutung bezeugen, erklären (1529; vgl. zur auch wortgeschichtlichen Relevanz der Protestation zu Speyer auch den entsprechenden Artikel ProtestationWGd). In der Nachfolge begegnet das Wort vielfach in religiösen Kontexten (1584, 1605, 1682b).

Daneben steht seit dem 16. Jahrhundert auch eine auf das italienische protestare Verwahrung einlegen, erklären, versichern zurückzuführende kaufmännische Verwendung des Wortes in der Bedeutung Annahme oder Zahlung eines Wechsels verweigern (1706, 1741; vgl. auch Pfeifer unter protestierenDWDS).

Von gegenwärtigen Bedeutungen unterscheidet sich die Semantik dieser älteren Verwendungen insbesondere durch zwei Implikationen: Zum einen gehört die Implikation Öffentlichkeit zentral zum Wort (1635, 1650; vgl. daneben auch die Belege in DRW X 1386–1387). Zum anderen hat sowohl die rechtliche als auch die kaufmännische Verwendung den Charakter eines formellen (Sprech-)Aktes (1656).

Verlust der zentralen Implikationen förmlich, rechtlich und öffentlich. Protestieren im jüngeren Neuhochdeutschen

Vereinzelt finden sich bis in die Gegenwart Belege des Verbs, in denen die älteren Bedeutungen mehr oder weniger offen nachwirken, wobei die kaufmännische Verwendung sich gegenüber der rechtlichen wohl länger gehalten hat (1901; 1852a, 1955). Gleichwohl setzt sich im Laufe der Zeit gegenüber den älteren Verwendungen die weiter gefasste Bedeutung (spontan) Missfallen bekunden, etwas zurückweisen durch, die gegenwärtig die gängige Verwendungsart ist (1789, 1840b, 1999). Schon im Frühneuhochdeutschen konnte das Verb, auch wenn es vorwiegend in Rechts- und Urkundentexten begegnet, die Bedeutung sich gegen etwas auflehnen annehmen (vgl. fwb-online). Belege, in denen das Verb in einer weniger förmlichen-rechtlichen Weise verwendet wird und bezeugen, bekunden bedeutet, sind mindestens seit dem 17. Jahrhundert belegt (1605, 1610, 1679). Spätestens seit Ende des 17. Jahrhunderts finden sich vereinzelt Belege in einer weit gefassten, allgemeinsprachlichen Verwendung auch abseits kaufmännischer, rechtlicher und religiöser Zusammenhänge (1690). Gleichwohl überwiegen nach wie vor förmlich-rechtliche Verwendungen (1639, 1647, 1656, 1682a). Auf breiter Ebene setzt sich die gegenwärtig dominante Bedeutung erst sukzessive ab der Mitte des 18. Jahrhunderts und damit im jüngeren Neuhochdeutschen durch (1743, 1748, 1764, 1811, 1845).

Die Herauslösung aus dem rechtlichen und kaufmännischen Rahmen geht mit dem Verlust der dominanten Implikation öffentlich einher, infolge dessen das Wort auch allgemeiner für einen spontanen Einspruch bzw. Widerspruch im auch nichtöffentlichen Rahmen bedeuten (1840a, 1910a) sowie übertragen (1822) verwendet werden kann. Daneben stehen nun auch weiterhin Verwendungen, in denen Öffentlichkeit ein wichtiger Bedeutungsaspekt bleiben kann – ohne dass dieser Aspekt dabei zwingend zur Semantik des Wortes gehört (1852b, 1887, 1919, 1994). Verwendungen dieser Art verdeutlichen den zweiten Aspekt der Bedeutungserweiterung, genauer den Verlust der Implikation des Formalrechtlichen, die das Wort zumindest zeitweise getragen hat. In dieser Bedeutung hat protestieren gegenwärtig zumindest partiell eine gewisse semantische Nähe zum Verb demonstrierenWGd (1910b, 2000).

Mit der Bedeutungserweiterung des Verbs protestieren korrelieren zum einen der Rückgang der Verwendungshäufigkeit von ProtestationWGd (förmlicher) Einspruch, Rechtsverwahrung (Recht, Kaufmannssprache) in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sowie der Bedeutungswandel von ProtestWGd, das zunächst ebenfalls (rechtlicher) Einspruch, Beurkundung, ab etwa 1800 allgemeiner Einspruch, (öffentliche) Bekundung von Missfallen bedeutet.

Literatur

DRW Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Bis Bd. 3 hrsg. von der Preußischen Akad. der Wiss., Bd. 4 hrsg. von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Berlin, Ost), ab Bd. 5 hrsg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (bis Bd. 8 in Verbindung mit der Akademie der Wissenschaften der DDR). Bd. 1 ff. Weimar 1912 ff. (adw.uni-heidelberg.de)

Findebuch mittelhochdeutscher Wortschatz Gärtner, Kurt et al.: Findebuch zum mittelhochdeutschen Wortschatz. Mit einem rückläufigen Index. Stuttgart 1992. (woerterbuchnetz.de)

FWB Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. Hrsg. von Robert R. Anderson [für Bd. 1]/Ulrich Goebel, Anja Lobenstein-Reichmann [ab Bd. 5], Oskar Reichmann. Bd. 1 ff. Berlin u. a. 1986 ff. (fwb-online.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Belegauswahl

„Wir protestieren hie vor úch vnd vor allen den die die gegenwertig sint, das wir einen erkorn von den kurfúrsten des richs oder von dem meren telie vns geantwúrt wirt, fúr einen rômischen kvng vnd vnsern rechten herren vnd ein phleger des richs haben wellen, vnd im gebunden sin vnd helfen vnd raten als wir ze recht súllen vnd von alter gewonlich ist gewesen, vnd bitten das man des ein publicum instrument mache.“

Protestation faite devant Conrad de Schliengen […], Bȃle, veille de noël 1347. In: Cartulaire de Mulhouse par X. Mossmann. Bd. 1. Straßburg 1883, S. 1347. (books.google.de)

Wolte auch der gegentheil/ wider welchen die gezeügten gefürt/ widder derselben gezeügen person [Ex]ceptciones/ warumb sie gezeügknüs zuͤgeben nit zuͤgelassen werden/ soltebn exngeben oder fürbungeñ/ sol er die zuͤuoz und ehe die zeügen schweren/ thun und ubergeben/ oder aber protestieren und bezeügen/ das er jre persoñ und sag nach der verhoͤre/ und eroffenung wie recht anfechten woͤlle.

Meintzisch Hoffgerichts-Ordnu[n]g zu allen andern gerichten dienlich. Meintz 1521, Bl. D r. (books.google.de)

[…]Und wo aber je dises dritt anzaigen unser merklichen beschwerden bei e. kgl. d., l. und euch den andern kein stat finden noch haben wolt, so protestirn und bezeugen wir hiemit offensichtlich vor gott, unserm ainigen erschaffer, enthaltern, erlosern und seligmachern (der wie vorgemelt allein unser aller herzen erforscht und erkennt, auch demnach recht richten wurde), auch fur alle menschen und creaturen, das wir fur uns, die unsern und aller meniglichs halben in alle handlungund vermeint abschied, so wie vorberurt in gemelten oder andern sachen wider gott, sein h. wort, unser aller selen hail und gut gewissen, auch wider den vorigen angezogen speierischen rechsabschied furgenommen, beschlossen und gemacht werden, nit gehellen noch willigen, sonder aus vorgesatzten und andern redlichen, gegrundten ursachen fur nichtig und unpundig halten, das wir auch dawider unser notturft offenlich ausgeen lassen […]und der ro. ksl. m., unserm allergnedigsten herrn in disem handel weiter grundlichen und warhaftigen bericht tun, wie wir uns desselben gestern nach gegebnem vermeinten abschied alspald durch unser in der eil getane protestacion, die wir auch hiemit wider erholen, offentlich vernemen lassen, und daneben erpotten haben, nichtzdestweniger mitler weil gemelts gemainen und freien christlichen concilion oder nacionalversamlung vermittelst gottlicher hilf vermöge und inhalts des vilberurten vorigen speierischen reichsabschieds in unsern obrigkeiten, auch bei und mit unsern undertanen und verwandten also halten, leben und regirn, wie wir das gegen dem allmechtigen gott und ro. ksl. m., unserm allergnedigsten hern, als ainem christlichen kaiser hoffen und getrauen zu verantworten. Was auch der geistlichen rent, zins, gult, zehenden und den friden belangt, wie das in vorigem speierischen reichsabschied verfaßt und ausgedruckt ist, das wir uns darin auch unverweislich halten und erzaigen. Und dergleichen wollen wir uns auch die nachfolgenden puncten als die widertauf und den truck berurend, wie wir allwegen uf diesem reichstag verstanden sein, mit e. kgl. d., und euch den andern ainig sein, auch inhalt derselben punct in allweg auch geburlich zu halten wissen. Wir behalten uns auch bevor, vilberurt unser beschwerungen und protestacion ferner zu extendirn und was sunst in dem allem unser weiter notturft erfordert.

[…]Und wollen uns uf das alles unzweifenlich versehen und getrosten die ro. ksl. m. werden sich gegen uns als ein christlicher, gott (uber alle ding) liebender kaiser und unser allergnedigster herr in ansehung unsers christlichen, erbarn, redlichen und unwankelparn gemuts und schuldiger gehorsam gnediglich halten und erzaigen. Warinnen wir dann me. kgl. d., l. und euch den andern als unsern lieben und gnedigem hern, oheimen, vettern, schwegern, freunden und besonder lieben sunst freuntlich und gutwillig dienst, gunstigen und gnedigen willen tun und beweisen mogen, das sind wir aus freuntschaft auch gutwilliger gehorsam, gnaden und christlicher lieb und pflicht zu tun gutwillig und genaigt.
Actum Speier, den zwainzigsten tag aprilis anno etc. im neunundzwainzigsten.
[Eigenhändig: Johans K.]
Gorig marggraf ev Brandembevrgk etc.
Philips L z Hessen etc. sst.
Wolf furst zw anhalt.
Johann Furster canczler sst.

Nr. 143. Die erweiterte Protestation. In: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Siebenter Band 2. Halbband bearbeitet von Johannes Kühn. Stuttgart 1935. S. 1273–1288, hier S. 1286.

Ob sich aber jemandt vor eröffnung der Zeugen sage / jnmassen obstehet / nicht protestiert hette / oder nicht gnugsam anzeigen könte / das er die anfechtung wieder der Zeugen Person allererst / nach publicierung der Zeugen sagen erfahren / Der soll mit seiner Exception contra personas testium, nicht mehr zugelassen werden / er schwere dann zuuor ein Eidt zu GOtt / vnd auff das Heilig Euangelium / das er dieselbig Exception nicht arger / gefehrlicher / oder boßhafftiger weiß fürgenommen habe.

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel 1571, S. 42. (deutschestextarchiv.de)

ZVm andern protestirt Luther / das er wüste / das er vom Sacrament recht geschrieben / wolte auch dabey bleiben / So aber Oecolampad vnd Zwingel vermeineten etwas auffzubringen wieder die warheit / das wolte er anhören vnnd verlegen[.]

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben […]. Leipzig 1584, S. 101. (deutschestextarchiv.de)

Dawider proteſtiret allhier Chriſtus/ vnnd ſagt/ […]Anmerkung: 1. Warlich/ Warlich/ vnd giebet vns zum Probatum eſt, […]Anmerkung: 2. ſein ſeligmachendes Wort.

Seiler, Tobias: THRENOLOGIA. Christliche Leich vnd EhrenSermon. Bey dem Adelichen Leichbegengniß Der Edlen/ viel- Ehren Tugendtreichen Frawen Barbaræ/ gebornen Zettritzin. Leipzig 1605, Bl. 13 v. (deutschestextarchiv.de)

Proteſtire hiemit/ das ich diß Buͤchlein/ gleich wie in allen andern Artickeln vnd Puncten/ alſo auch in artieulo de libero arbitrio & iuſtificatione peccatoris corã Deo, nit anders nach dem Verſtande/ Librorum ſymbolicorum Eccleſiarum Auguſtanæ Confeßionis: Als da ſeyn/ die erſte vnuerenderte Augſpurgiſche Confeßion, Apologia, Schmalcaldiſche Artickel/ beyde Catechiſmi Lutheri, vnd Formula concordiæ, will verſtanden haben.

Arndt, Johann: Von wahrem Christenthumb. Das Erste Buch: Heilsamer Busse/ Hertzlicher Rewe vnd Leid vber die Sünde vnd wahrem Glauben: auch heiligem Leben vnd Wandel der rechten wahren Christen. Magdeburg 1610, Bl. B iij r. (deutschestextarchiv.de)

Es wolten aber Fürsten vñ Stände Augspurgischer Confession / hiermit offentlich vor Gott Jhrer Key. Maj. vnd der gantzen Welt protestirt vnd bedinget haben / daß allein in puncto Religionis diese Hülff von jhnen gemeinet / vnd gar nicht wider Jhrer Majest. Person / sondern wider die Turbatores pacis publicae angesehen seye / vnnd daß diese Hülff außtrücklich nur dahin zu verstehen / daß Fürsten vnnd Stände hierdurch sich eines mehrern / als was die Vnion besagte / vnd darauff sie sich allein verbunden / vñ sonderlich dessen / was die Stände in Böhmen beschuldiget werden wolten / so weit solches die Religion nit angienge / gar nit angemasset haben wolten.

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum. Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt a. M. 1635, S. 76. (deutschestextarchiv.de)

Strallſund aber proteſtieret wider die Kirchen-Ordnung in etlichen Stuͤcken.

Micraelius, Johann: Ander Theil Deß Dritten Buches Vom Alten Sächsischen PommerLand. Darin vermeldet wird/ Was sich von Bogiszlao X. an biß auff den Todt Bogißlai XIII. da gleichsam daß Alte Pommerland mit den Alten Fürsten abgegangen ist/ zugetragen habe. Stettin 1639, S. 552. (deutschestextarchiv.de)

Nun weiß ichs gewiß/ das vnterſchiedene torquiret ſeyn/ nichts bekand/ vnd doch daran gemuͤſt haben: da ſie doch vor jhrem todt noch wieder den Richter proteſtiret.

Spee, Friedrich von: Gewissens-Buch: Von Processen Gegen die Hexen. An Alle Hohe Obrigkeiten in Teudtschlandt auß nothtringenden motiven geschrieben. […] Hrsg. von Johann Seyffert. Bremen 1647, S. 126. (deutschestextarchiv.de)

Die Proteſtirende wolten nicht mehr zu der Verſamblung kommen/ weil jhre gravamina vneroͤrtert blieben: ſo erhielten die Catholiſchen ein ſcharpffe Salvationsſchrifft/ wider die Vnirten: daruͤber dieſe offentlich proteſtiret/ vnd alſo voneinander geſcheyden.

Wartmann, Sigismund Friedrich: Germaniae Pertvrbatae et Restavratae sive Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrsvm Ander vnd dritter Theil. […] Frankfurt a. M. 1650, S. 22. (deutschestextarchiv.de)

Seines Stands vnd Ampts halben/ nach dem er zumahl mehrentheils vnnd ordentlich bey denen Hoͤffen proteſtiren den theils ein Aſſeſſor deß Fuͤrſtl. Kirchen Conſiſtorii mit iſt/ wird er zu Hoffe billig von jederman reſpectiret, auch ihme die Stelle bald nach den Adelichen Hoff-Officianten gelaſſen.

Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat […]. Frankfurt a. M. 1656, S. 284. (deutschestextarchiv.de)

Letzlich fuͤge ich noch dieſes hinzu/ und proteſtire noch einmahl/ daß alles/ was ich in dieſen Buch auffgezeignet habe/ in der That wahr ſeye/ und ich nichts allhier mittheile/ welches ich nicht ſelbſt unteꝛſuchet/ und geapprobiret habe […]; daheꝛo wañ es kaͤme/ daß ein fleiſſiger und geuͤbter Kunſt-Arbeiter/ alles dieſes auch unterſuchen wolte/ ſo kan ihm ſolches/ wann er nicht fleiſſig und genau/ auff die von uns beſchriebene Art und Weiſe achtung giebet/ dannoch mißlingen: Werde ich nun erſehen/ das dieſe meine Arbeit ins Gemein wohl auff und angenommen wird/ wie ich denn hoffe/ ſo werde ich vielleicht Luſt bekommen/ auch meine andern Chymiſchen und Spagyriſchen Arbeiten/ welche ich in ſo vielen Jahren/ in unterſchiedlichen Laͤndern/ verrichtet habe/ mit zutheilen.

Kunckel, Johannes: Ars Vitraria Experimentalis […]. Frankfurt a. M. u. a. 1679, S. 7. (deutschestextarchiv.de)

Wann aber der Verkauffer aus gewiſſen Urſachen einen Verdacht hat/ der naͤchſte Bluts-Freund wolle unter dem Schein des Juris Prothomiſeos, das Gut nicht vor ſich ſelbſt/ ſondern es einem Fremden zuſchantzen/ kan er ebenmaͤſſig begehren/ ihm einen Eyd aufzulegen/ darinn er verſichere/ daß er das Gut allein fuͤr ſich ſelbſt und fuͤr keinen Fremden wolle; mag auch ſein Kauffer (dem man einſtehen will) derhalben bey Gericht proteſtiren/ und zu ſeiner Sicherheit einen Meld-Brief ausbringen.

Hohberg, Wolf Helmhard von: Georgica Curiosa. Das ist: Umständlicher Bericht und klarer Unterricht von dem adelichen Land- und Feld-Leben. Erster Theil. Nürnberg 1682, S. 17. (deutschestextarchiv.de)

Als nachmahls Anno 1529. aufm Reichstage zu Speyer ein Edict gemacht ward/ ſo den Lutheriſchen Fuͤrſten nicht anſtund/ proteſtirten ſie darwider; worvon man ſie ins gemein Proteſtanten hat zu nennen pflegen.

Pufendorf, Samuel von: Einleitung zu der Historie der Vornehmsten Reiche und Staaten/ so itziger Zeit in Europa sich befinden. Frankfurt a. M. 1682, S. 594. (deutschestextarchiv.de)

Ob nun gleich der andere mit Fluchen und Schwoͤren darwider proteſtirete/ wolte doch Klingenfeld gar nicht darnach hoͤren/ ſondern eylete mit ſeinem Pferd fort/ biß er nach etlichen wenigen Stunden in einen tieffen Moraſt verfiel/ darauß er ſich zwar letztlich mit groſſer Muͤhe wieder loß machte/ aber das Pferd hatte ſich dergeſtalt verarbeitet/ daß es der Ruhe hoͤchſtens benoͤthiget/ und alſo Klingenfeld abſteigen muſte/ um ſeinem Traͤger die Ruhe/ und etwas Waͤyde/ zu goͤnnen.

Happel, Eberhard Werner: Der Academische Roman […]. Ulm 1690, S. 2. (deutschestextarchiv.de)

Denn auff Verfallzeit muß gezahlet oder proteſtiret werden/ daß iſt der uhralte Wechſelbrauch: Dann ſolte ein Wechſelbrieff auff Præfentation nicht acceptirt noch proteſtiret werden/ ſo waͤre es kein rechter Wechſel/ ſondern eine ungewiſſe Sache/ da in des Acceptanten oder Schuldners Willkuͤhr geſtellet wuͤrde/ ob er acceptiren oder zahlen wolte oder nicht.

Gladov, Friedrich: Sorgfältiger Negotiant und Wechßler […]. Leipzig 1706, S. 27. (deutschestextarchiv.de)

Protestiren, Lat. Portestari, Fr. Protester, ist eigentlich nichts anders, als etwas widersprechen, öffentlich bezeugen, mit einer Sache nicht zufrieden seyn, widerreden, sich vorbehalten und bedingen, als bey Wechsel-Briefen vor Notarien und Zeugen zu geschehen pflegt; ferner verwerfen, darwider bezeugen laffen; ingleichen sich unnütze machen, zancken, u. s. w.

Protestiren. In: Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste […]. Leipzig/Halle 1731–1754, Bd. 29 (1741), Sp. 963. (zedler-lexikon.de)

Hierauf, nach dem wir gefruͤhſtuͤckt, nahmen wir den Capitain Horn allein mit uns auf unſere Boote, und brachten ihn auf die Jnſul, wir wolten ſeinen Bruder zugleich auch mit haben, allein er proteſtirte darwieder, und gab zu vernehmen, wie es ſich gantz und gar nicht ſchickte, oder Manier ſey, daß beyde Capitains zugleich von beyden Schiffen giengen, und das Commando fremden Leuten uͤberlieſſen.

Schnabel, Johann Gottfried: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer, Vierdter Theil, oder: fortgesetzte Geschichts-Beschreibung der Felsenburger. Nordhausen 1743, S. 45. (deutschestextarchiv.de)

Jch proteſtire von gantzem Hertzen gegen alles heftige, das Herr Harlowe ſaget, (fing er an) ich will es ihnen nie gedencken, daß ‒ ‒

Nur ſtille, mein werther Herr. Jch will ſchon dafuͤr ſorgen, daß ſie es mir nicht ſollen gedencken koͤnnen.

Richardson, Samuel: Clarissa. Die Geschichte eines vornehmen Frauenzimmers, von demjenigen herausgegeben, welcher die Geschichte der Pamela geliefert hat: und nunmehr aus dem Englischen in das Deutsche übersetzt. Zweyter Theil. Hrsg. von Johann David Michaelis. Göttingen 1748, S. 352. (deutschestextarchiv.de)

Das iſt allemahl der Charakter der Wahrheit: wo Sie hinſehen, finden Sie Beweiſe davon; und das hingegen iſt das Kennzeichen einer unrichtigen Hypotheſe: die ganze Natur proteſtirt dawider.

Wolff, Caspar Friedrich: Theorie von der Generation, in zwo Abhandlungen erklärt und bewiesen. Berlin 1764, S. 218. (deutschestextarchiv.de)

Da die Verfechter der mütterlichen Keime immer so laut und dringend protestiren, dass man doch ihren Beobachtungen nicht blosses Räsonnement entgegen stellen solle, so enthalte ich mich auch hier alles Räsonnements, sondern will ihnen blos Zug für Zug, Beobachtung gegen Beobachtung vorlegen, nemlich von nicht minder merkwürdigen und unterhaltenden und ungefähr eben so glaubwürdigen Fällen, wo sich auch Mannspersonen oder andre männliche Thiere in gesegneten Leibesumständen befunden haben sollen, und ich hoffe nicht, dass diese meine, den mütterlichen Keimen gerade wiedersprechende Autoritäten, der Gegenpartie ihren nachstehen dürfen.

Blumenbach, Johann Friedrich: Über den Bildungstrieb. Göttingen 1789, S. 54. (deutschestextarchiv.de)

Allein als meine Gegnerinn bemerkte, daß ich doch beſſer zielte als ſie, und zuletzt den Sieg, der von der Ueberzahl der ſtehn gebliebenen abhing, gewinnen moͤchte, trat ſie naͤher, und ihr maͤdchenhaftes Werfen hatte denn auch den erwuͤnſchten Erfolg. Sie ſtreckte mir eine Menge meiner beſten Truppen nieder, und jemehr ich proteſtirte, deſto eifriger warf ſie.

Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Erster Theil. Tübingen 1811, S. 129. (deutschestextarchiv.de)

Das Ohr und Gefuͤhl proteſtirt zwar oft gegen Barbarismen der Muſik, aber das Vorurtheil: daß dergleichen Tonſtuͤcke nur fuͤr Kenner geſchrieben ſein ſollen, benimmt uns allen Muth, eine uns vorgeworfne Unwiſſenheit abzulehnen.

Siegmeyer, Johann G.: Theorie der Tonsetzkunst. Berlin 1822, S. IV. (deutschestextarchiv.de)

Die Großmama hatte alle Fürſtlichkeiten an der Wagenthüre begrüßt und dagegen proteſtirt daß ſie unter das Dach ihrer Grillenhütte kommen, ſie wollten aber abſolut in die Grillenhütte herein und ſo ward dieſe bald zu eng.

Arnim, Bettina von: Die Günderode. Erster Theil. Grünberg/Leipzig 1840, S. 413. (deutschestextarchiv.de)

Allein das Volk, gesitteter und leidenschaftsloser als seine angeblichen Vertreter, protestirte gegen jenen Protest, indem es im ganzen Lande ohne Weigerung die Abgaben entrichtete.

Allgemeine Zeitung, 1. März 1840, Nr. 61, S. 481. (deutschestextarchiv.de)

In der grossen Mehrzahl der Fälle fehlt es bei den Geisteskranken vollständig, die meisten derselben wollen desshalb auch nicht krank sein und protestiren oft gegen eine ärztliche Behandlung.

Griesinger, Wilhelm: Die Pathologie und Therapie der psychischen Krankheiten, für Aerzte und Studirende. Stuttgart 1845, S. 64. (deutschestextarchiv.de)

„Man würde nach den Urſachen fragen, weshalb Sie eines jungen Mädchens, das Sie als Fremder in dieſer Stadt kaum kennen, ſich ſo beſonders annehmen? Schon dies beſondere Intereſſe würde aber auch dem Mädchen ſchaden. Doch ganz davon ſehen, frage ich Sie, was würde es einer Firma helfen, die in der Meßwoche ihre Wechſel nicht zahlt, und proteſtiren läßt, wenn ihre Freunde durch ein Circular nachher bewieſen, daß das Haus eigentlich ſolide ſei, und aus welchen zufälligen Umſtänden es grade an dem Tage und in der Woche nicht zahlen konnte! Unter ſeinen Bekannten möchte das Haus ſich wohl wieder aufrappeln, ſein Credit aber in der großen Handelswelt bliebe erſchüttert.“

Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Vaterländischer Roman. Bd. 1. Berlin 1852, S. 318. (deutschestextarchiv.de)

Der Besitzer des Auswandererhauses in Bremerhaven hat sich veranlaßt gesehen, öffentlich gegen jede Verbindung mit Herrn Schulze zu protestiren: wenn nichts Anderes, so giebt diese Thatsache Zeugniß davon, daß Letzterer in der Wahl seiner Mittel zur möglichsten Verbreitung seiner Kundschaft wenig scrupulös ist.

Deutsche Auswanderer-Zeitung, 12. November 1852, Nr. 91, S. [1]. (deutschestextarchiv.de)

Paris. Mehrere hundert Arbeiter zogen maſſenweiſe vor das Stadthaus, um bei der Ausſtellungsdirektion des Handelsminiſteriums gegen die Aufnahme ausländiſcher Arbeiter bei den heute begonnenen Erdarbeiten zum Eiffelthurm zu proteſtiren. Die Polizei befürchtete eine große Schlägerei zwiſchen den franzöſiſchen und den ausländiſchen Arbeitern.

St. Galler Volksblatt (1887), S. 3. (deutschestextarchiv.de)

Im Oktober 1895 veröffentlichte ein französischer Journalist — Ernest Jubel — in dem Pariser ?seit eine Unterredung, die er mit dem genannten Abgeordneten gehabt hatte. Nach dem Bericht von Jubel hat der Abgeordnete Preiß bei diesem — offenbar für die Öffentlichkeit bestimmten — Gespräch die Theorie entwickelt, die Protesterklärung, die die Abgeordneten der annektierten Provinzen 1871 in der französischen Nationalversammlung zu Bordeaux abgegeben haben, sei die letzte offne Aktion der Elsaß-Lothringer, der letzte Ausdruck ihrer Gesinnungen und ihres Willens gewesen; so lange diese Protestation nicht durch einen neuen, gleichwertigen Akt ausgelöscht sei, fahre Elsaß-Lothringen fort, gegen die neue Nationalität, die es nicht anerkannt habe, zu protestieren.

Die Grenzboten 60/4 (1901), S. 322. (deutschestextarchiv.de)

Ich protestirte, und wir geriethen in einen heftigen Wortwechsel, den die Dame dadurch beendigte, daß sie erklärte, sich ruhig dem Schicksal unsers Fuhrwerks überlassen zu wollen.

Abeken, Bernhard: Eine Nacht. Bd. 22. 2. Aufl. Berlin 1910, S. 226. (deutschestextarchiv.de)

Sie protestieren und demonstrieren, halten landauf und landab Versammlungen mit großen Reden und inszenieren Straßendemonstrationen.

Vossische Zeitung (Abend-Ausgabe), 2. 3. 1910, S. 1. [DWDS]

Aber sie weiß auch, daß sich in Zeiten glänzender deutscher Siege eine große Zahl ihrer Volksgenossen entschieden gegen Annexions- und Unterdrückungsgelüste der deutschen Machthaber gewandt und, soweit dies unter der Herrschaft der Zensur möglich war, öffentlich protestiert hat.

Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 3. 4. 1919, S. 6. [DWDS]

Obwohl die Wechselproteste von Privaten durch Notare und Gerichtsvollzieher nicht einmal erfaßt sind, wurden in den vergangenen sechs Jahren in Niedersachsen Wechsel im Betrage von 149 Mill. DM und Schecks in der Gesamtsumme von 204,4 Mill. DM protestiert.

Die Zeit, 13. 10. 1955, Nr. 41. [DWDS] (zeit.de)

Unter dem Motto "502 Jahre Unterdrückung sind genug["] protestierten am Freitagabend in Berlin rund 350 Menschen gegen den Völkermord an den indianischen Völkern im Süden Mexikos.

Berliner Zeitung, 8. 1. 1994. [DWDS]

Doch die Kölner Verfassungsschützer protestierten: Ein Spionagefall müsse der Kommission in jedem Fall mitgeteilt werden.

Die Zeit, 30. 10. 1999, Nr. 40. [DWDS] (zeit.de)

Etwa 200 Menschen protestierten dagegen, dass ausländische Arbeiter bei Projekten zum Wiederaufbau des Landes eingesetzt werden.

Berliner Zeitung, 6. 1. 2000. [DWDS]