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Protest Protestnote · Wechselprotest

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Substantiv Protest, seit dem 16. Jahrhundert im Deutschen bezeugt, wird aus dem Italienischen entlehnt und ist zunächst in der Kaufmannssprache mit der Bedeutung Beurkundung über die Verweigerung der Annahme oder Zahlung eines Wechsels belegt. Zu dieser Zeit entsteht zudem das Kompositum Wechselprotest. Um 1800 erfährt Protest eine semantische Erweiterung und kann nun auch allgemeiner Verwahrung, Einspruch, Bekundung des Missfallens bedeuten. Ab dem 19. Jahrhundert begegnet das Wort auch im Kontext von Außenpolitik und Diplomatie; in diesem Zusammenhang wird Mitte des 19. Jahrhunderts das Kompositum Protestnote gebildet. Mitte des 20. Jahrhunderts steigt die Bezeugungsfrequenz von Protest zunächst signifikant, bevor sie gegen Ende des Jahrhunderts wieder absinkt. Zu dieser Zeit begegnet das Wort in Zusammenhang mit Studenten- und Alternativbewegungen.

Wortgeschichte

Protest, Wechselprotest und Protestation: Bezeugungen vor 1800

Während das Verb protestierenWGd, das über das altfranzösische protester und das spätlateinische prōtēstāre auf das lateinische prōtestārī zurückzuführen ist, und bereits im Spätmittelhochdeutschen belegt ist, ist das Substantiv Protest im Deutschen erst seit dem 16. Jahrhundert bezeugt (vgl. Pfeifer unter ProtestDWDS). Es ist zunächst ein Wort der Kaufmannssprache, wo es Beurkundung über die Verweigerung der Annahme oder Zahlung eines Wechsels bedeutet (1668, 1680, 1704). Das Substantiv hat dabei eine etwas andere Entlehnungsgeschichte als das Verb: Es wird zum italienischen protesto gebildet, das seinerseits vom spätlateinischen Verb protestare abgeleitet wird (vgl. Pfeifer unter ProtestDWDS). In frühen Bezeugungen ist das Wort typographisch noch als Fremdwort gekennzeichnet (1668), im Verlauf des 18. Jahrhunderts gehört es dann zum deutschen Wortschatz, jedenfalls ist es nunmehr auch ohne drucktechnische Hervorhebung belegt (1741).

In etwa zeitgleich zu den frühen Bezeugungen von Protest wird zudem das Kompositum Wechselprotest gebildet, das seinerseits eine Urkunde über die Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsels bezeichnet und damit Bedeutungsüberschneidungen mit Protest hat, ohne dass die beiden Wörter in einem vollständig synonymen Verhältnis zueinander aufgehen (1676, 1756, 1850c, 1955; vgl. auch 1DWB 27, 2755). Es setzt sich aus Protest in der Bedeutung Beurkundung über die Verweigerung der Annahme oder Zahlung eines Wechsels und Wechsel in der Bedeutung Urkunde für eine Wechselzahlung zusammen.

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Die Etymologie von Wechsel ist komplex, verwiesen sei hier lediglich darauf, dass bereits das althochdeutsche wehsal auf den Warentausch und -kauf bezogen wird. Im Geldverkehr hat das Wort im 14. Jahrhundert die Bedeutungen Umtausch von Geldsorten’ sowie Wechselzahlung’, d. h. ‚schriftliche Zusicherung, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Summe zu zahlen’. Aus der Gewohnheit, ein solches Schriftstück anstelle von Bargeld an Dritte weiterzugeben, entwickelt sich im 16. Jahrhundert schließlich die Bedeutung ‚Urkunde für eine Wechselzahlung’ (vgl. Pfeifer unter WechselDWDS). Vor dem Hintergrund dieser Bedeutungsentwicklung ist wohl die Bildung des Kompositums Wechselprotest zu verstehen.

Als Wort der Kaufmannssprache hat Protest darüber hinaus im 16. bis 18. Jahrhundert erkennbar semantische Überschneidungen mit ProtestationWGd: Beide Wörter haben zu dieser Zeit die Bedeutungen förmliche Geltendmachung der Ansprüche aus einem Wechsel bei dessen Nichtannahme oder nichterfolgter Zahlung sowie (rechtlicher) Einspruch (1668, 1703, 1741; vgl. DRW X, 1382).

Protest: Bedeutungswandel und Verwendungen im 19. Jahrhundert

Während die Bezeugungsfrequenz von Protestation seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts deutlich sinkt, das Wort heute kaum mehr verwendet wird und erklärungsbedürftig erscheint, durchläuft Protest in den Jahrzehnten zwischen der Mitte des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts einen semantischen Wandel und ist weiterhin in Gebrauch. Erste Anzeichen einer semantischen Transformation reichen bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts zurück: Protest wird hier nun auch im übertragenen Sinn verwendet, obschon zugleich noch unter erkennbarem Bezug auf rechtliche bzw. kaufmännische Zusammenhänge (1752, 1784). Spätestens seit Beginn des 19. Jahrhunderts hat sich das Wort aus den ursprünglichen Sachzusammenhängen gelöst und kann nun allgemeiner Verwahrung, Einspruch, Bekundung des Missfallens bedeuten (1811, 1853, 1855, 1861, 1871a, 1903, 1916, 1930, 1946, 1970a, 2018; vgl. Pfeifer unter ProtestDWDS).

Dass Protest seit 1800 eine Bedeutungserweiterung erfährt, ist allerdings nicht gleichbedeutend mit dem Verlust seiner älteren, förmlicheren Bedeutung Einspruch erheben. Diese drückt sich noch heute insbesondere in der Wendung Protest einlegen aus (1840a, 1848a). Insofern löst Protest in dieser Bedeutungslinie in gewisser Weise Protestation sowohl in der kaufmännischen Bedeutung im Speziellen als auch der rechtlichen Bedeutung im Allgemeinen ab (1821b, 1840b, 1871b). Überhaupt ist Protest in seiner engeren, rechtlichen oder förmlichen Verwendung im Verlauf des 19. Jahrhunderts noch ausgesprochen präsent (1835, 1850a, 1850b, 1868, 1885). Zudem scheint der Übergang von rechtlicher, der Schriftform bedürfender Bedeutung zur allgemeineren Bedeutung zunehmend fließend; eine Entscheidung über die Bedeutung ist daher im Einzelfall nicht immer einfach (1873, 1900).

Protest und Protestnote in der Diplomatie

Seit dem 19. Jahrhundert begegnet Protest darüber hinaus im Kontext von Außenpolitik und Diplomatie (1848c, 1850d, 1899, 1933, 1967b). Auch diese Verwendungen sind in die ältere, rechtlich geprägte Bedeutungslinie einzuordnen, wenngleich das Auftreten im Kontext der Diplomatie neu ist. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin nicht nur die Verbindung diplomatischer Protest zu verstehen (1848b, 1918, 1980), sondern auch die Ausbildung des Kompositums Protestnote, das seit dem 19. Jahrhundert bezeugt ist und Note in Form eines Protestschreibens bedeutet (vgl. DWDS unter ProtestnoteDWDS).

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Gebildet wird Protestnote aus Protest sowie Note in der Bedeutung förmliche schriftliche Mitteilung im diplomatischen Verkehr (vgl. DWDS unter NoteDWDS). Während Note in dieser auf das Französische note zurückzuführenden Bedeutung (vgl. 1DWB 13, 903–905) älter ist – die Kollokation diplomatische Note (1821a) ist seit etwa 1800 belegt – ist Protestnote etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts bezeugt (vgl. auch die Wortverlaufskurve für diplomatische Note und Protestnote des Google NGram Viewers).

Protest und Protestler: Bezeugungen im Kontext von Studenten- und Alternativbewegungen des 20. Jahrhunderts

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts steigt die Bezeugungsfrequenz des Wortes insgesamt – sprich bedeutungsübergreifend – zunächst signifikant an, bevor sie gegen Ende des Jahrhunderts wieder sinkt (vgl. die Wortverlaufskurve des Google NGram Viewers). Zu dieser Zeit begegnet das Wort außerdem in Zusammenhang mit Studenten- und Alternativbewegungen und hat hier erkennbar politische Konnotationen (1966, 1969, 1970a, 1971); ferner ist seit den 1960er Jahren die Kollokation studentische Proteste vermehrt belegt (1967a, 1968, 1970b). Das ist kein Zufall: Protest wird zu dieser Zeit zu einem zentralen Wort des Protestdiskurses 1967/68 mit verschiedenen Bedeutungsebenen. Erstens wird das Wort zu einem semantisch recht unspezifischen Sammelausdruck, der unterschiedliche verbale und nonverbale Konzeptionen widerständischen politischen Handelns bezeichnet. Zweitens bezeichnet es, hier vergleichbar Aktion und Widerstand, spezifische Handlungen im Kontext der Protestbewegungen der Zeit. Schließlich ist Protest ein Element des Gewaltdiskurses (vgl. hierzu im Detail den Wortartikel zu Protest im Diskurswörterbuch Protestdiskurs 1967/68; hier auch detaillierte Informationen zu Wortverbindungen und Wortbildungen im spezifischen Kontext dieses Diskurses). Vor diesem Hintergrund ist auch die zunehmende Verwendung von ProtestlerWGd in Zusammenhang mit der Studenten- und Alternativbewegung zu verstehen.

Daneben wird Protest aber auch weiterhin im Sprachgebrauch der Wirtschaft in der älteren Bedeutung amtliche Beurkundung der Nichtannahme eines Wechsels, der Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks verwendet (1967c, 1977; vgl. auch Gabler online unter Protest). In der DDR-Rechtssprache bezeichnet Protest zudem das Rechtsmittel des Staatsanwalts gegen ein Urteil des Kreisgerichts oder ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts (vgl. WDG 4, 2881DWDS).

Literatur

DRW Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Bis Bd. 3 hrsg. von der Preußischen Akad. der Wiss., Bd. 4 hrsg. von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Berlin, Ost), ab Bd. 5 hrsg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (bis Bd. 8 in Verbindung mit der Akademie der Wissenschaften der DDR). Bd. 1 ff. Weimar 1912 ff. (adw.uni-heidelberg.de)

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

DWDS DWDS. Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute. (dwds.de)

Gabler online Gabler Wirtschaftslexikon Online. Das Wissen der Experten. Wiesbaden 2009 ff. (gabler.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Protestdiskurs 1967/68 Leibniz-Institut für deutsche Sprache (IDS): Diskurswörterbuch Protestdiskurs 1967/68. (owid.de)

WDG Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Institut für deutsche Sprache und Literatur. Hrsg. von Ruth Klappenbach und Wolfgang Steinitz. Bd. 1–6. Berlin 1964–1977.

Belegauswahl

Die erfolgte acceptation oder proteſt: nach dem aber von den Wexeln und kaufmanniſchen Wexelrecht viel Buͤcher außgangen ſeynd/ und auß dieſen wieder extracta verhanden als deß D. Sprengers Wexel recht in 12m. und Herrn Wagners (nit deſſen zu Crembs) Bericht von Wexeln in 8v. worinnen das Wexelrecht zimlich begriffen iſt/ als wil ich mich alhie nicht laͤnger darmit auf halten/ ſondern den guͤnſtigen Leſer an citirte Ort gewieſen haben/ alwo auch zu ſehen wie des Kaufmanns intereſſe und Kapats in der Bezahl- und Handlung lauffen.

Becher, Johann Joachim: Politischer Discurs Von den eigentlichen Vrsachen/ deß Auf- und Abnehmens/ der Städt/ Länder/ und Republicken […]. Frankfurt a. M. 1668, S. 137. (deutschestextarchiv.de)

Es müssen aber solche Wechsel-protesten auch in gebührender Zeit geschehen/ als nemlich/ so bald entweder der Wechsel-brieff nicht behörig acceptirt, oder auff den Verfall-Tag die Zahlung nicht geleistet werden wil […].

Heydiger, Johann Jakob: Eines gewissen Autoris Anleytung Zu gründlichem Verstand Deß Wechsel-Rechts […]. Franckfurt am Mayn 1676, S. 93. (books.google.de)

Wil er aber nicht bezahlen / so muß der Einhaber protestiren vom Hauptstul / Schaden und Interesse, das Protest neben dem Wechsel-Brieffe zu rücke senden / und die Bezahlung des Hauptstuls / Interesse und Schadens nach Wechsels-lauff / wie die zurücke gehet / von dem principal Auffnehmer wieder forderen.

N. N.: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg 1680, S. 198. (deutschestextarchiv.de)

Ein Vertrag aus Furcht und Gefahr L eibens Lebens und […]Anmerkung: Vertrag Recht aus rechtmaͤſſiger Furcht. Geſundheit bewilliget iſt unbuͤndig/ wann die Gewalt bewieſen/ ſolche aber iſt nicht zu vermuthen/ wofern einer Parthey Freunde dabey geweſen/ alsdann er auch durch Proteſt nicht mag wiederruffen werden […].

Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris Oder Verfassung derer/ des Heil. Röm. Reich[s] Teutscher Nation […]. Hannover 1703, S. 306. (deutschestextarchiv.de)

Proteſt iſt eine Handlung vor Notarien und Zeugen, welche man wieder einen Wechſel-Brieff thut, wenn ſelbiger von demjenigen, an den er geſtellet iſt, nicht angenommen wird, und dienet der Proteſt darzu, daß man ſeinen Regreß wieder denjenigen nehmen kan, welcher den Wechſel-Brieff ausgeſtellet hat.

Hübner, Johann: Reales Staats- und Zeitungs-Lexicon […]. Leipzig 1704, Sp. 902. (deutschestextarchiv.de)

Protestirung, Protestation, Protestatio, bedeutet in den Rechten so viel, als der Protest, die vorbehaltung des Rechtens; ingliechen die rechtliche Bedingung, Bezeugung, Widerrede, Widerspruch eines Dinges, u.s.w.

Protestirung, Protestation. In: Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste […]. Leipzig/Halle 1731–1754, Bd. 29 (1741), Sp. 964. (zedler-lexikon.de)

Haben Sie wohl in Jhrem Leben gehoͤrt, daß ein Liebesbrief mit einem ſo groben Proteſte zuruͤck geſchickt worden iſt? Jch ſah nun wohl, mit wem ich mir hatte zu ſchaffen gemacht, und daß dieſer der Mann nicht waͤre, welcher ſich durch Advocaten und Richter ſchrecken, oder durch Drohungen betaͤuben ließ, zaͤrtlich zu werden.

Rabener, Gottlieb Wilhelm: Sammlung satyrischer Schriften. Dritter Theil. Leipzig 1752, S. 258. (deutschestextarchiv.de)

Alle (e) Wechſelproteſte geſchehen daſelbſt durch die Fanti oder Diener von dem Commerzcollegio, die hernach alle Wechſel, ſo ſie proteſtiret haben, in ein oͤffentliches Buch notiren, da denn jeder Kaufmann frey hinzu gehen und ſolches anſehen darf.

Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon […]. Leipzig 1756, Sp. 396. (deutschestextarchiv.de)

Ueberdis kann er mit naͤchſtem die Freude haben, ſeinem Nebenbuler den Spott auf die ſchoͤnſte Art heimzugeben. Eben jezt liegt der Anſchlag im Kabinet, daß, auf die Ankunft der neuen Herzogin, Lady Milford zum Schein den Abſchied erhalten, und, den Betrug vollkommen zu machen, eine Verbindung eingehen ſoll. Er weiß Wurm, wie ſehr ſich mein Anſehen auf den Einfluß der Lady ſtuͤzt — wie uͤberhaupt meine maͤchtigſten Springfedern in die Wallungen des Fuͤrſten hineinſpielen. Der Herzog ſucht eine Parthie fuͤr die Milford. Ein anderer kann ſich melden — den Kauf ſchließen, mit der Dame das Vertrauen des Fuͤrſten anreiſſen, ſich ihm unentbehrlich machen — damit nun der Fuͤrſt im Nez meiner Familie bleibe, ſoll mein Ferdinand die Milford heuraten — — Iſt Ihm das helle?

Wurm.

Daß mich die Augen beiſſen — — Wenigſtens bewies der Praͤſident hier, daß der Vater nur ein Anfaͤnger gegen ihn iſt. Wenn der Major Ihnen eben ſo den gehorſamen Sohn zeigt, als Sie ihm den zaͤrtlichen Vater, ſo doͤrfte Ihre Anfoderung mit Proteſt zuruͤkkommen.

Schiller, Friedrich: Kabale und Liebe, ein bürgerliches Trauerspiel in fünf Aufzügen. Mannheim 1784, S. 21. (deutschestextarchiv.de)

Sie arbeitete des Tags bey der Putzmacherinn; Abends kamen wir gewoͤhnlich zuſammen, und unſre Zufriedenheit ward ſelbſt dadurch nicht geſtoͤrt, daß es mit den Beſtellungen zu Gelegenheits-Gedichten endlich nicht recht mehr fortwollte. Schmerzlich jedoch empfanden wir es, daß uns eins einmal mit Proteſt zuruͤckkam, weil es dem Beſteller nicht gefiel.

Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Erster Theil. Tübingen 1811, S. 427. (deutschestextarchiv.de)

Wird schriftlich unterhandelt, durch einen oder mehrere Vermittler, wie auf dem Congreſs zu Teschen, so sendet jeder von beiden Theilen seine Anträge und Entwürfe, mittelst diplomatischer Noten, an den Bevollmächtigten der vermittelnden Macht; dieser theilt solche dem Gegner mit, und empfängt und übersendet hierauf, in derselben Art, die Antwort und Gegenentwürfe.

Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 2. Stuttgart 1821, S. 514. (deutschestextarchiv.de)

Nicht aber zufrieden, dies mit der noͤthigen Ausfuͤhrlichkeit zuruͤckberichtet zu haben, reiſete ich ſelbſt nach Stettin, um jede noch etwa mangelnde Auskunft zu ertheilen. Der Wechſel ward demnach mit Proteſt zuruͤckgeſandt|, und wir hielten den Sturm fuͤr abgeſchlagen.

Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Eine Lebensbeschreibung, von ihm selbst aufgezeichnet. Zweites Bändchen. Hrsg. von Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig 1821, S. 275. (deutschestextarchiv.de)

Im Falle einer ganzen oder theilweiſen Verweigerung der Acceptation wird die Erklärung des Nichtacceptanten auf Veranlaſſung des Inhabers gerichtlich zu Protocoll genommen. Dieſe Rechtshandlung heißt Proteſt.

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamten, Landstände, Gemeinde- Räthe und Kameral-Candidaten. Heidelberg/Leipzig 1835, S. 468. (deutschestextarchiv.de)

Man faßte dann (wie die Allgem. Zeit. schon neulich berichtete) einstimmig den Beschluß, die Wahl abzulehnen, bei einer etwa zu Stande kommenden Versammlung aber Protest einzulegen gegen alle Beschlußnahmen, durch die über die Rechte des Landes zu verfügen versucht werden möchte und endlich: alle sonst erforderlichen Schritte zur Wahrung der Rechte von Stadt und Land dem Magistrate und den Alterleuten anheim zu geben.

Allgemeine Zeitung, 13. März 1840, Nr. 73, S. 582. (deutschestextarchiv.de)

Der Adel hielt am 20 Jan. seine erste Sitzung im Ritterhaus; sie dauerte bis 3 Uhr Nachmittags und wurde endlich sehr hitzig. […]Der Landmarschall hielt zuerst seine Begrüßungsrede, und dann ward beschlossen, daß auf der Galerie auch für Fremde Raum gelassen, wie auf dem vorhergehenden Reichstag. Ein Antrag zur Erweiterung der Galerie ward an den bleibenden Ritterschaftsausschuß gewiesen. – Nun sollte zur Wahl der Bankmänner (aus denen später die Ausschußmitglieder genommen werden) geschritten und allmählich so die Versammlung constituirt werden, als Graf C. H. Ankarswärd die Bemerkung machte, daß nach der Reichstagsordnung die Beamten, als Staatsräthe, Justizräthe u. dgl., von der Wahl zu Bankmännern ausgeschlossen werden sollten. Dieß veranlaßte eine dreistündige hitzige Discussion, in welcher sogar Freiherr v. Palmstjerna, welcher anfangs den Vorschlag gar nicht zur Berathung bringen wollte, von der Möglichkeit sprach, daß er genöthigt seyn werde, den Marschallstab in die Hand des Königs zurückzugeben. Endlich kam es zum Abstimmen, und die Opposition drang mit 95 Stimmen gegen 94 durch, daß der Antrag zuzulassen sey. In der Sitzung am 21 Jan. setzte jedoch der Landmarschall seine Functionen noch fort, und es ward über die Wahl der beiden Mitglieder zu den Sprecherconferenzen gestimmt. Auf der Liste der Opposition standen: Frhr. Sprengtporten, der 96, und Frhr. W. Tersmeden, welcher 88 Stimmen erhielt; auf den des Hofes der Reichsherr Graf C. de Geer, der mit 148, und Assessor P. Lagerhjelm, der mit 114 Stimmen gewählt wurde. Außerdem erhielt Professor Cederschjöld 21 Stimmen. – Nun ließ noch Hr. v. Hartmannsdorff einen langen Protest wieder die gestrige Behandlung der Frage wegen Theilnahme der Minister an der Wahl der Bänkemänner verlesen, woraus unter Anderm hervorging, daß Ritterschaft und Adel nun schon 30 Jahre auf die bisherige Art (d. h. nach Behauptung der Opposition, wider das Grundgesetz) gewählt haben.

Allgemeine Zeitung, 6. Februar 1840, Nr. 37, S. 294. (deutschestextarchiv.de)

Nachdem man beschlossen, die Vollmacht der 3 Abgeordneten, Dr. Finger, Dr. Heller und Suttner vom Stellvertreter des Kaisers unter Gegenzeichnung des Ministeriums ausstellen zu lassen, kommt man zu dem Beschlusse: Gegen die Aeußerung des Ministeriums Protest einzulegen, und um Aufklärung zu bitten, wenn der Ausschuß seinen Wirkungskreis überschritten hätte.

Neue Rheinische Zeitung, 9. Juli 1848, Nr. 39, S. 193. (deutschestextarchiv.de)

Flocon erwidert, daß ihm der diplomatische Protest auf dem Papier wenig Vertrauen einflöße.

Neue Rheinische Zeitung, 15. Mai 1849, Nr. 298, S. 1697. (deutschestextarchiv.de)

Noch gestern Abend hat der Papst einen Protest gegen die österreichische Jnvasion in Ferrara und andere erlassen und den hiesigen Gesandten der auswärtigen Höfe zugefertigt.

Der Protest des Papstes lautet im Wesentlichen: Nachdem Se. Heiligkeit inmitten des Kriegsgeschreis und der kriegerischen Handlungen des ganzen vom Nationalgeist entflammten Jtaliens, mit Hintansetzung weltlicher Rücksichten und Jnteressrn, betheuert, daß er den Krieg nicht wolle, und einen Gesandten an den sardinischen und österreichischen Hof abgeschickt, habe er sein Herz der Hoffnung des nahen Friedene geöffnet.

Mainzer Journal, 30. Juli 1848, Nr. 45, S. [4]. (deutschestextarchiv.de)

Wie ich aus guter Quelle vernehme[,] ist von Seite Hannovers gegen die zwischen Preußen und Braunschweig abgeschlossene Militärkonvention ein förmlicher Protest eingelegt und hier bei der Bundescentralkommission übergeben worden.

Die Bayerische Presse. Eine constitutionell-monarchische Zeitung (1850), S. [2]. (deutschestextarchiv.de)

Boye beantragte, den Satz aufzunehmen: „Jn der Pfalz werden die Proteste durch Notare oder Gerichtsboten aufgenommen.“

Die Bayerische Presse. Eine constitutionell-monarchische Zeitung (1850), S. [2]. (deutschestextarchiv.de)

Zu Art. 87 beantragte Paur einen Satz in das Einführungsgesetz aufzunehmen, dahin lautend: „Jn den Landestheilen diesseits des Rheins sind sämmtliche Advokaten zur Aufnahme von Wechselprotesten berechtigt und verpflichtet.“

Die Bayerische Presse. Eine constitutionell-monarchische Zeitung (1850), S. [2]. (deutschestextarchiv.de)

Die in der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 13. März von Hrn. Minister v. d. Pfordten vorgelegten Aktenstücke zur deutschen Frage sind nun im Drucke erschienen. Es sind folgende: 1 ) die österreichische Protestnote gegen den Erfurter Reichstag vom 28. November 1849; 2 ) die Anschlußnote des bayerischen Ministeriums des Auswärtigen an diefen Protest, vom 8. December 1849 […]; 3 ) Antwort des preußischen Ministers des Auswärtigen auf letztere Note, vom 16. December 1849; 4 ) Antwort desselben auf die Note sub 1, vom 12. December 1849; 5 ) die der letzteren beigefügt gewesene Denkschrift; 6 ) Text der Münchener Uebereinkunft vom 27. Februar 1850; 7 ) Kollektivnote, womit letztere der österreichischen und preußischen Regierung von den drei königl. Regierungen zugestellt wurde; 8 ) Kollektivnote der letzteren in gleichem Betreff an die provisorische Bundeskommission in Frankfurt.

Die Bayerische Presse. Eine constitutionell-monarchische Zeitung (1850), S. [1]. (deutschestextarchiv.de)

Wohlan! Laßt uns Protest gegen alles Böse einlegen: laßt uns ausdauern in Vertheidigung des Guten, – und laßt uns anhalten am Gebet und Flehen, daß unser treues Thun und Meinen gesegnet sei, unsre Fehler der heiligen Absicht, für die wir leben, nicht hinderlich seien, und unsre in Gott gethanen Werke durch des HErrn Blut gereinigt und durch seinen Geist gesegnet seien für die Welt und für die Kirche.

Löhe, Wilhelm: Eine protestantische Missionspredigt von der Abendmahlszucht. 1. Cor. 5, 6–8. Gehalten zu Rügland am Sonntag Septuagesimae. Nürnberg 1853, S. 19. (deutschestextarchiv.de)

Ich nehme Ihren poetiſchen Proteſt doch nicht ungern zu Protocoll, antwortete Benthal.

Kürnberger, Ferdinand: Der Amerika-Müde. Amerikanisches Kulturbild. Frankfurt a. M. 1855, S. 142. (deutschestextarchiv.de)

Ein ſpöttelnder Zuruf begrüßt dieſen, der ihn am folgenden Tage mit Proteſt bei abermaliger Begegnung zurückgiebt.

Berlepsch, Hermann Alexander von: Die Alpen in Natur- und Lebensbildern. Leipzig 1861, S. 297. (deutschestextarchiv.de)

Als Mittel des Minneverfahrens unter den Parteien ſind hervorzuheben:

a) diplomatiſche Verhandlungen,

b) Verzicht auf die Durchführung eines behaupteten Rechts mit oder ohne Proteſt und Rechtsverwahrung für die Zukunft,

c) die freiwillige, wenn auch nur thatſächliche Berückſichtigung der Forderungen der Gegenpartei,

d) der Vergleich unter den Parteien.

Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen 1868, S. 270. (deutschestextarchiv.de)

Die Sache war damit abgethan und mein heimlicher Proteſt gegen den elterlichen Plan erklärt. Dorothee liebte ihn nicht und Siegmund Faber war zu gut für eine Frau, die ihn nicht lieben konnte.

François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Roman. Bd. 1. Berlin 1871, S. 130. (deutschestextarchiv.de)

Das Oberhandelsgericht hat erkannt: Der Aussteller und Girant eines Wechsels garantirt dem Nehmer desselben die Bezahlung zur Verfallzeit nur unter der Bedingung daß er den Wechsel rechtzeitig präsentire, und diese Präsentation, sowie die Nichtzahlung durch gehörigen Protest nachweise, und nach allgemeinen Rechtsregeln treffe ihn als Jnhaber der Wechselforderung und als Regreßgläubiger der Schaden, wenn er – mit oder ohne Schuld – beides zu bewirken nicht vermöge.

Allgemeine Zeitung (1871), Nr. 79, S. 1341. (deutschestextarchiv.de)

Die Chinesen bezeichneten die vom Kaiser angenommenen Geschenke in späteren Verhandlungen immer als Tribut, trotz allen Protesten der englischen Diplomaten.

Berg, Albert: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Bd. 3. Hrsg. von Albert Berg. Berlin 1873, S. 40. (deutschestextarchiv.de)

Unterdeſſen hatte er aus Stuttgart gemeſſenen Befehl erhalten, den Antrag Metternich’s entſchieden zurückzuweiſen, und am 29. März gab er endlich einen Proteſt zu Protokoll, der ſich auf die verfaſſungsmäßigen Rechte des Bundestags berief und nochmals an den möglichen Einſpruch der Garanten der Congreßakte erinnerte.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Dritter Theil: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig 1885, S. 25. (deutschestextarchiv.de)

Nach der Conferenz zwiſchen dem Botſchafter und dem Staatsſecretär äußerte ſich eine Perſönlichkeit von hoher diplomatiſcher Stellung, das Ausſehen, welches die Angelegenheit neuerdings angenommen habe, laſſe eine friedliche Beilegung desſelben als möglich, ja ſogar als wahrſcheinlich erſcheinen. In maßgebenden Kreiſen wird poſitiv erklärt, daß bis heute Mittags weder von den Vereinigten Staaten allein noch in Verbindung mit England Proteſt erhoben worden ſei.

Reichspost, 24. 1. 1899, Nr. 19, S. 3. (deutschestextarchiv.de)

Ein minder schöner Zug war die brutale Kündigung von fünf Ihrer Redacteure, die es gewagt hatten, einen Protest gegen die Störung der Sonntagsruhe – Sie wollten mit aller Gewalt ein Montagfrühblatt machen – zu unterzeichnen.

Kraus, Karl: ANTWORTEN DES HERAUSGEBERS. In: Die Fackel [Elektronische Ressource], 2002 [1900], S. 28. [DWDS]

Dann jagte Günther in die Winternacht hinaus. Das erschien ihm, wie ein angenehmer Protest gegen die ruhige Ordnung des Lebens um ihn her.

von Keyserling, Eduard: Beate und Mareile. Eine Schloßgeschichte. Berlin 1909 [1903], S. 61. (deutschestextarchiv.de)

[…]Unser nationales Empfinden ist durch die Tatsache verletzt, daß deutsche Frauen in einer Zeit, wo ihre Männer und Söhne ihr Blut auf den Schlachtfeldern vergießen, um das Vaterland zu retten, den Müttern und Gattinnen der Feinde die Hand geben. Wir hätten gewünscht, daß alle deutschen Frauen die gleiche Zurückhaltung bewiesen hätten wie die Französinnen, die grundsätzlich dem Kongreß fern geblieben sind. Vieles Reden über gewiß gut gemeinte ideale Zwecke täuscht nicht über den Mangel an nationalem Empfinden hinweg, gegen den wir mit dieser Kundgebung energisch Protest erheben wollen.“

Langemann, Ludwig/Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Denkschrift des Deutschen Bundes gegen die Frauenemanzipation. Berlin 1916, S. 156. (deutschestextarchiv.de)

Ein diplomatischer Protest muß eine unanfechtbare rechtliche Basis haben, sonst macht er den Eindruck von Launenhaftigkeit oder Dilettantismus und bleibt ohne Eindruck.

Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 7. 3. 1918, S. 1. [DWDS]

Der Vortrag ist als Protest gedacht gegen die Entehrung des Werkes durch eine von berlinerischem Reißertum und neuwienerischem Dilettantismus ausgerüstete Truppe, deren Treiben der Vortragende schaudernd mitangesehen hat; gegen die Entehrung eines Raumes, aus dessen Soffitten die Geister einer abgeschiedenen Theaterwelt zum üblen und schlechten Geschäft der Marischka und Rotter ein Lachen der Schadenfreude anstimmten.

Die Fackel [Elektronische Ressource], 2002 [1930], S. 21. [DWDS]

Frankreich und Belgien haben den Wunsch ausgesprochen, mit Deutschland gleichfalls ein Abkommen über Zusatzexporte, bzw. vollen Transfer abzugeben. Dagegen hat England gegen derartige Abkommen Protest eingelegt.

Archiv der Gegenwart, 2001 [1933], S. 1172. [DWDS]

Irgend jemand war dagegen, daß er im Dienst benutzt werden dürfe. Der Lippenstift ist ein Protest gegen die Unvollkommenheit des Daseins.

Die Zeit, 14. 3. 1946, Nr. 04. [DWDS] (zeit.de)

Eine bemerkenswerte Untersuchung des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik bestätigt, daß die Zahl der Wechsel- und Scheckproteste – beinahe stetig – seit 1949 zugenommen und 1954 mit 51243 Wechselprotesten und 123304 Scheckprotesten einen Höhepunkt erreicht hat.

Die Zeit, 13. 10. 1955, Nr. 41. [DWDS] (zeit.de)

Und da wird zugleich eine deutliche Trennlinie gezogen zwischen dem sachlich womöglich nicht berechtigten, aber demokratisch gerechtfertigten Protest von 1500 Berliner Studenten, die mit der Vietnam-Politik von Präsident Johnson nun einmal nicht übereinstimmen, und dem Randalieren von 150 Rest-Demonstranten, die zum Amerika-Haus marschierten.

Die Zeit, 11. 2. 1966, Nr. 07. [DWDS] (zeit.de)

Die Notwendigkeit studentischer Proteste und die Berechtigung der Studenten zum politischen Engagement waren das Thema des leidenschaftlichen Aufrufs von Wolfgang Abendroth und des beinahe leidenschaftslosen Referats von Jürgen Habermas gegen die Versuche, die Hochschule zu disziplinieren: gegen eine Reform, die „eine entpolitisierte Hochschule in das System der gesellschaftlichen Arbeit fugenlos integriert und sie zugleich aus der Verzahnung mit der politischen Öffentlichkeit löst“.

Die Zeit, 16. 6. 1967, Nr. 24. [DWDS] (zeit.de)

Es heute zu benennen, würde den Protest von mindestens zwei Regierungen hervorrufen.

Die Zeit, 28. 7. 1967, Nr. 30. [DWDS] (zeit.de)

Man hat für Gewerbe- und Berufsschulen eine Anzahl einleuchtender Graphiken entworfen, die der Lehrer nur mit sehr viel Mühe selber, meist vor der Stunde, an der Tafel entwerfen könnte. Hier ist ein technisches Handwerkszeug vorgefertigt worden, das beispielsweise den Weg eines Wechsels vom Aussteller über die Indossanten und die Diskontierung bis zu seiner Einlösung – oder dem Protest – begleiten.

Die Zeit, 22. 12. 1967, Nr. 51. [DWDS] (zeit.de)

Schien es den Ordinarien anfangs noch, als könnten sie den studentischen Protest für ihre eigenen Ziele einsetzen, so wurde schon nach einer Woche klar, daß das professorale Interesse an der Autonomie der Lehrstühle und das studentische Interesse an einer Autonomie kritischer Wissenschaft gegenüber dem sich formierenden autoritären Staat sich gegenseitig ausschließen.

Die Zeit, 27. 12. 1968, Nr. 52. [DWDS] (zeit.de)

Einige dieser Gruppen argumentieren nicht mit verfassungsrechtlich allein zulässigen Gewissengründen, sondern regen Emotionen oder Überlegungen an, die rein egoistischer Natur sind oder die in keiner Beziehung zum Waffendienst für die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Vietnamkrieg, Protest gegen die Gesellschaft) stehen.

Archiv der Gegenwart, 2001 [1969], S. 14505. [DWDS]

Inzwischen ist es der Partei gelungen, durch einige materielle Zugeständnisse (mehr Stipendien; Verbesserung von Mensaessen) die Aufmerksamkeit – auch der studentischen Mehrheit – von den wesentlichen Fragen des Juni-Protests abzulenken und die kritischsten Köpfe der damaligen Bewegung (eine „Clique von Anarchisten und Wirrköpfen“) zusammen mit den unbequem-konsequenten Philosophen (den „Rädelsführern“) als die „kleine radikale Minderheit“ zu isolieren. Für den Kulturbetrieb jedoch hatte der explosionsartige Protest gegen das rote Establishment zumindest mittelbar Folgen.

Die Zeit, 16. 1. 1970, Nr. 03. [DWDS] (zeit.de)

Typischerweise waren nie die Professoren als Gesamtheit Zielscheibe studentischer Proteste und Aktionen.

Die Zeit, 2. 10. 1970, Nr. 40. [DWDS] (zeit.de)

»Und sie werden es wieder tun, die Fäden des jugendlichen Protestes in Paris und Texas und Prag und Berkeley und Chicago und London werden sich immer enger verspannen, bis die Landkarte der Welt, in der wir leben …, allen denen sichtbar sein wird, die daran teilhaben – und allen denen, die darunter begraben sind.«

Werckmeister, Otto Karl: Das gelbe Unterseeboot und der eindimensionale Mensch. In: Ders.: Ende der Ästhetik. Frankfurt a. M. 1971, S. 129. [DWDS]

Danach gingen die weiteren Wechsel mangels Insolvenz des Bezogenen meist zu Protest.

Die Zeit, 11. 2. 1977, Nr. 07. [DWDS] (zeit.de)

Daraus gewann das Auswärtige Amt Unterlagen für diplomatische Proteste über die Schutzmacht-Vertretungen (die Schweiz vor allem) und fertigte Weißbücher.

Die Zeit, 25. 1. 1980, Nr. 05. [DWDS] (zeit.de)

Wenn einige Bundesländer die Anwesenheitspflicht wieder zulassen und Hochschulen ihren Studenten vorschreiben, im Hörsaal zu sitzen, wird es Protest geben.

Die Zeit, 6. 1. 2018, Nr. 02. [DWDS] (zeit.de)