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zivil zivilisch · Zivil · Zivilist

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Seit dem 16. Jahrhundert ist das Adjektiv zivilisch, seit dem 17. Jahrhundert dann das heutige zivil überliefert. Es handelt sich um eine Entlehnung aus dem lateinischen cīvīlis bürgerlich, das auch als Erstglied von Komposita wie Zivilrecht oder Zivilsache Eingang ins Deutsche gefunden hat. Kennzeichnend für die Geschichte des Wortes ist, dass die meisten Bedeutungspositionen – privatrechtlich, zivilisiert, nicht-miltärisch bzw. nicht-religiös – bereits im lateinischen cīvīlis und teils auch im französischen civil vorgeprägt sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten ins Deutsche gelangen. Die zu zivil gehörige Personenbezeichnung Zivilist kommt seit dem 18. Jahrhundert auf, und die Substantivierung (in) Zivil ist seit dem 19. Jahrhundert greifbar.

Wortgeschichte

Zivilisch als Vorgänger

Das lateinische Wort cīvīlis bürgerlich, eine Ableitung von cīvis Bürger, wurde zuerst im 16. Jahrhundert als civilisch ins Deutsche entlehnt (vgl. 15391), 1663). Zivilisch ist jedoch nur sporadisch überliefert und wird nach dem 17. Jahrhundert durch zivil abgelöst. In der Schweiz ist die -isch-Bildung allerdings breiter bezeugt, und sie bleibt dort bis in die Gegenwart erhalten (vgl. Idiotikon 17, 333–334).

Ob es sich bei zivil um eine erneute Entlehnung handelt, die dann an die Stelle des älteren zivilisch getreten wäre, ist fraglich. Die Verkürzung älterer Wortbildungen, die auf -il-isch/-al-isch ausgehen, stellt vielmehr eine verbreitete Tendenz dar, die wohl auch die Entwicklung zivilisch zu zivil betrifft. Diese Tendenz zeigt sich ebenfalls bei Lehnbildungen wie servilisch, volatilisch, vegetabilisch, idealisch oder sentimentalisch, die sämtlich das -isch-Element zur Gegenwart hin eingebüßt haben (zu dieser Entwicklung vgl. 3Henzen 201, Paul, Dt. Gr. 5, 91).

Komposita mit Zivil-

Das lateinische Adjektiv cīvīlis hat jedoch schon seit dem 16. Jahrhundert, vor allem aber im 19. und 20. Jahrhundert auf andere Weise Spuren im Deutschen hinterlassen, nämlich als Erstglied von Komposita: So wurden lateinische Adjektiv-Substantiv-Verbindungen wie iūs cīvīle oder causa cīvīlis im Deutschen vielfach als substantivische Zusammensetzungen mit einem Bestimmungselement Zivil- wiedergegeben wie etwa in Zivilrecht oder Zivilsache (1667, 1883a). Allerdings sind diese Komposita vor dem 17. Jahrhundert nicht sehr verbreitet und wesentlich auf die Sprache des Rechts beschränkt, so dass die bei Pfeifer angedeutete Hypothese, das Adjektiv zivilDWDS könne sich aus diesen Komposita heraus verselbständigt haben, kaum tragfähig sein dürfte. Älter und in älterer Zeit auch häufiger bezeugt als die Zivil-Bildungen sind übrigens Verbindungen mit dem Adjektiv bürgerlichWGd, das lateinisch cīvīlis als Lehnübersetzung wiedergibt, so vor allem in den Verbindungen bürgerliches Recht und bürgerliche Sachen.

Bedeutungsspektrum: vom zivilen Gericht zum zivilen Preis

Das Adjektiv zivil kommt im 17. Jahrhundert auf, und zwar zunächst juristisch-fachsprachlich in der Bedeutung privatrechtlich (1635, hier in der Verbindung ziviles Gericht); im allgemeinen Sprachgebrauch des 17. Jahrhunderts wird es auch im Sinne von gesittet, zivilisiert verwendet (1647, 1652).

Zu diesem Wortgebrauch tritt – wohl per Bedeutungsverengung in Verbindung mit Substantiven wie Preis – seit dem 17. Jahrhundert die Lesart angemessen, nicht zu teuer, moderat hinzu (1668, 1799): Zivile Preise sind solche, die insofern gesittet sind, als sie den Gepflogenheiten des ehrbaren Kaufmanns entsprechen (als bezeichnung freundlich-zuvorkommenden verhaltens übertragen auf das gebiet kaufmännischer handelstätigkeit, 1DWB 15, 1724DWDS). Die Bedeutung ist somit moderater, angemessener Preis (vgl. dazu auch die Belege 1882, 1969). Von hier ausgehend hat sich per Übertragung auch zivile Zeit moderate Zeit, nicht zu spät oder zu früh herausgebildet (1957).

Die rechtliche Verwendung setzt sich bis in die Gegenwart fort (1883b, 1994). Die Bedeutung gesittet, zivilisiert wird ebenfalls weiter tradiert (vgl. 1709, 1727, 1866, 2000, 2005a).

Negative Kategorisierung: Die Hauptbedeutung nicht-militärisch

Seit dem 19. Jahrhundert wird zivil auch im Sinne von nicht-militärisch verwendet (1858, 1872, 1905, 1932, 2019). Diese Bedeutung hat sich spätestens im 20. Jahrhundert als Hauptbedeutung etabliert, gegenüber der die anderen Lesarten in ihrer Häufigkeit deutlich zurücktreten. Im 19. Jahrhundert wird neben dem Gegensatz zivilmilitärisch auch die Opposition zivil - kirchlich bzw. kirchenrechtlich relevant, so vor allem in der Gegenüberstellung von kirchlicher und standesamtlicher Eheschließung (1835, 1896, vgl. auch 1971). Zivil kann damit auch die Bedeutung nicht-kirchlich tragen.

Lehneinflüsse

Die wesentlichen Bedeutungslinien des Wortes zivil sind wohl nicht eigenständig im Deutschen entwickelt worden, sondern gehen auf das Lateinische bzw. Französische als Gebersprache zurück. Während die in das 17. Jahrhundert zurückreichenden rechtlichen Gebräuche sich sehr wahrscheinlich dem Lateinischen verdanken, das durch das Römische Recht entscheidenden Einfluss auf die deutsche Rechtsterminologie besaß, kommt für alle anderen Bedeutungspositionen des Wortes auch das französische civil als Quelle in Betracht. Dies gilt für die Bedeutung gesittet, zivilisiert, aber auch für die Lesart nicht-kirchlich, die bereits im (Mittel-)Lateinischen bzw. im Französischen präsent ist (vgl. 1DHLF 457, TLFi unter civil sowie MLW 2, 656 und ThLL 3, 1213). Das Gegensatzpaar zivilmilitärisch lehnt sich dagegen wohl eher an das französische Vorbild an (vgl. 1DHLF 457, TLFi).

Die Personenbezeichnung Zivilist

Die Personenbezeichnung Zivilist ist seit dem 18. Jahrhundert belegt. Zunächst und vereinzelt ist das Wort noch als Spezialist für Zivilrecht bezeugt (1788). In dieser Bedeutung stellt es sich als Ableitung zum Adjektiv zivil privatrechtlich; es kann gleichzeitig auf das gleichbedeutende mittellateinische civilista als Quelle bezogen werden (s. Pfeifer unter ZivilistDWDS). Hauptbedeutung des Wortes ist jedoch die ebenfalls seit dem 18. Jahrhundert überlieferte Lesart ,nicht dem Militär angehörige Person‘ (1781, 1809, 1918, 2003). Ein direktes französisches oder lateinisches Vorbild gibt es hierfür offenbar nicht. Vielmehr handelt es sich um eine neolateinische Wortbildung mit dem Suffix -ist, welches häufig an deadjektivische Personenbezeichnungen lateinisch-griechischer Herkunft angefügt wird (vgl. Idealist, AktivistWGd usw.).

Im Hinblick auf die Bedeutung von Zivilist ist bemerkenswert, dass es sich um eine Zuschreibung ex negativo handelt: Es bezeichnet Personen, auf die eine bestimmte Eigenschaft – die Zugehörigkeit zum Militär – nicht zutrifft. Das Wort Zivilist bringt daher eine negative Kategorisierung zum Ausdruck. Gelegentlich wird es auch im Gegensatz zu Polizist (1998a, 2005b) und teils allgemein für Nicht-Uniformierter verwendet (1998b).

In Zusammenhängen, in denen von Krieg und Gewalt die Rede ist, verbindet sich mit dem Wort Zivilist ein besonderer Bedeutungsaspekt. Hier steht die Normalitätserwartung im Hintergrund, dass Zivilisten von Krieg und Misshandlung verschont bleiben sollten, weil Krieg eine Angelegenheit zwischen kämpfenden Soldaten oder Heeren ist (2005c). Es handelt sich somit um eine deontische Bedeutungskomponente, die dem Wort innewohnt: Zivilisten sollen grundsätzlich unbehelligt bleiben. Äußerungen, in denen von Zivilisten als Opfern kriegerischer Gewalt die Rede ist, werden als empörend aufgefasst, weil sie gegen diese Normalitätserwartung bzw. diesen deontischen Bedeutungsaspekt verstoßen (2011, 2004).

In Zivil gehen: Weitere Substantivierungen

Während Zivilist durch reguläre Wortbildung aus dem Adjektiv zivil abgeleitet wird, entsteht das Substantiv (das) Zivil nicht-dienstliche, nicht-militärische Kleidung auf anderem Wege (vgl. 1888, 1891, 2017, meist in der Verbindung in Zivil). Es kann sich dabei entweder um eine Kürzung aus Zivilkleidung/Zivilanzug (vgl. 1DWB 15, 1729DWDS) oder um eine Lehnübersetzung zu gleichbedeutendem französisch (le) civil handeln (vgl. 1DWB 15, 1729DWDS). Sehr wahrscheinlich nach dem Vorbild von französisch (le) civil ist das heute nicht mehr gebräuchliche (das) Zivil Bürgerstand, Angehörige des Bürgerstandes (im Gegensatz zum Militär) gebildet (1824, 1877, 1913; zur Herkunft vgl. die Ausführungen in 1DWB 15, 1726DWDS).

Anmerkungen

1) Zum Beleg bei Luther vgl. auch 1DWB 15, 1734f. Als Bedeutung wird hier angegeben: nicht durch die kirche (die kirchenväter) verordnet und geheiligt, dem weltlich-bürgerlichen bereich angehörig.

Literatur

1DFWB Schulz, Hans/Otto Basler: Deutsches Fremdwörterbuch. Weitergeführt im Institut für deutsche Sprache unter der Leitung von Alan Kirkness. Bd. 1–7. Straßburg bzw. Berlin 1913–1988. (owid.de)

1DHLF Dictionnaire historique de la langue française, par Alain Rey et al., 3. Aufl. Bd. 1–2. Paris 2000.

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

3Henzen Henzen, Walter: Deutsche Wortbildung. 3. durchgesehene und ergänzte Aufl. Tübingen 1965.

Idiotikon Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache. Bd. 1 ff. Basel/Frauenfeld 1881 ff. (idiotikon.ch)

MLW Mittellateinisches Wörterbuch bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert. In Gemeinschaft mit den Akademien der Wissenschaften zu Göttingen, Heidelberg, Leipzig, Mainz, Wien und der Schweizerischen Geisteswissenschaftlichen Gesellschaft hrsg. von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Begr. von Paul Lehmann und Johannes Stroux. Bd. 1 ff. Berlin 1967 ff. (woerterbuchnetz.de)

Paul, Dt. Gr. Paul, Hermann: Deutsche Grammatik. Bd. 1–5. Halle a. d. S. 1916–1920.

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

ThLL Thesaurus linguae Latinae. Editus iussu et auctoritate consilii ab academiis societatibusque diversarum nationum electi. Vol. I ff., 1900 ff. (Leipzig bis 1999, München/Leipzig bis 2006; Berlin/New York ab 2007). (badw.de)

TLFi Trésor de la langue française informatisé (Trésor de la langue française, sous la direction de Paul Imbs/Bernard Quemada. Bd. 1–16. Paris 1972–1994). (atilf.fr)

Wörterbuch der Kaufmannssprache Schirmer, Alfred: Wörterbuch der deutschen Kaufmannssprache. Auf geschichtlichen Grundlagen. Neudruck der Ausgabe Strassburg 1911. Berlin/New York 1991.

Belegauswahl

hetten wir diese göttliche, geringe, verechtliche … bürgerliche werck angericht [Nächstenliebe] so würden wir, ob gott wil, alsdenn auch ire geistlichen kirchisschen werck, von fleisch essen, von kleidern, von tagen etc. anfahen zu thun. Aber sie haben gut thun […] darumb ists billich, das sie uber solche unsere civilissche werck stercker und höher werck nach der kirchen oder veter gehorsam furnemen.

¹DFWB (Luther 1539 Konziliis L 518). (owid.de)

Auff begehren der Confoederirten Fürsten / vnnd darmit die Veltlyner zu klagen keine Vrsach hetten / solten die Bündner zulassen / daß hinfüro die Gericht / sie weren civil oder criminal, von Veltlynern administrirt […]vnd von jhnen ein gewisse Anzahl ernennet würden.

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum. Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main) 1635, S. 983. (deutschestextarchiv.de)

Jn Zuſammenkunfften vnd Gaſtereyen achten ſie [Russen] nicht gar hoch einander mit vielen Civilen ceremonien vnd Hoͤffligkeiten zubegegnen; Auch was die Natur nach dem Eſſen oben vnd vnten zu wircken pfleget/ wollen ſie lieber […]nach Eraſmi Regel/ vnd der Hollaͤnder Sprichwort/ jhrer Geſundheit halber der weiten Welt geben/ vnd zwar oͤffentlich/ als zur Vngeſundheit bey jhnen in der enge verſperret wiſſen.

Olearius, Adam: Offt begehrte Beschreibung Der Newen Orientalischen Rejse. Schleswig 1647, S. 127. (deutschestextarchiv.de)

aber den Risemorern, Widinghardern, Föhringern, Sildingern, so nicht viel unter civile leute kommen, hänget wol etwas von geregten qualiteten an.

¹DWB 15, 1724 (Danckwerth, Schlesw. u. Holstein 92b).

[…] damit alſo durch wenig Perſonen/ vnd per conſequenza, mit geringem Vnderhalt/ erſparung der Vnkoſten/ diſer allein zur defenſion angeſehene/ vermiſchte/ Militariſch- vnd Civiliſche Forte, ein Berghauß genandt/ erbawet [werde].

Furttenbach, Joseph: Mannhaffter Kunst-Spiegel. Augsburg 1663, S. 223. (deutschestextarchiv.de)

Daß dieſe Lehens verknuͤpffung/ wodurch die Fuͤrſten mit dem Kaͤyſer verbunden werden/ nichts anders mache/ als eine ungleiche Verbuͤndniß/ wird der jenige leichtlich mercken/ der in civil Sachen wol erfahren iſt: […].

Pufendorf, Samuel von: Bericht Vom Zustande des Teutschen Reichs. o. O. 1667, S. 91. (deutschestextarchiv.de)

medicamenta … umb einen civilen preisz an dehnen, die solche rare medicamenten etwan nöthig haben möchten über zu lassen

¹DWB 15, 1724 (Glauberus concentratus 5).

Gleich wie aber nicht alle Köche seynd / so grosse Messer führen; noch auch alle gelehrte Leute so Bücher schreiben; So stünde zwarn zu wünschen / daß absonderlich in puncto der Religions-Controversien eines jeden Ortes hohe Obrigkeit dahin sehen liesse / damit nichts injuriöses / hitziges / und was eine friedsahme civile Beywohnung stören könne / in solche Controversien hinein gemischet […]/ sondern pur der Status quaestionis mit denen Meritis causae, klar und deutlich / ohne Passion und private Affecten / wie solches einen Theologum oder gelehrten Manne gebühret / vorgestellet und erörtert würde.

Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung. Hildesheim 1709, S. 34. (deutschestextarchiv.de)

Wir verlaſſen aber hiermit dieſen Zweyten Theil der Welt, und reiſen von Aſia nach Aſricam, des Vorhabens, auch in dieſem Theile der Welt einige Raritaͤten-Kammern zu ſuchen. Es iſt aber bekandt, daß man auch in dieſen Laͤndern keine ſonderliche civile oder ſittliche Art Voͤlcker findet, wohl aber dergleichen, die an barbariſcher Grobheit denen bereits angefuͤhrten nicht viel nachgeben.

Jencquel, Kaspar Friedrich/Johann Kanold: Museographia oder Anleitung zum rechten Begriff und nützlicher Anlegung der Museorum. Leipzig/Breslau 1727, S. 16. (deutschestextarchiv.de)

Der Koͤnig haͤlt den Soldaten fuͤr ſeinen Freund, den Civiliſten fuͤr ſeinen Unterthan.

Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie, nebst Beylagen A, B, C. Meines Lebenslaufs Dritter Theil. Erster Band. Berlin 1781, S. 446. (deutschestextarchiv.de)

Da widmen ſich denn die ſchiefſten Koͤpfe dem Studium der Rechtsgelehrſamkeit, […]womit ſie keine andre feine Kenntniſſe verbinden, dennoch aber ſo ſtolz auf dieſen Wuſt von alten roͤmiſchen, auf unſre Zeiten wenig paſſenden Geſetzen ſind, daß ſie von dem Manne, der die edlen Pandecten nicht am Schnuͤrchen hat, glauben, er koͤnne gar nichts gelernt haben. Ihre ganze Gedanken-Reyhe knuͤpft ſich nur an ihr Buch aller Buͤcher, an das Corpus Juris an, und ein ſteifer Civiliſt iſt wahrlich im geſellſchaftlichen Leben das langweiligſte Geſchoͤpf, das man ſich denken mag.

Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Zweyter Theil. Hannover 1788, S. 115. (deutschestextarchiv.de)

[…]Natürlich vergaß Wittleder bey diesem schändlichen Handel sein eigenes Interesse nicht, und betrog den Herzog auf die schamloseste Weise. Er war frech genug, einem Kompetenten zu schreiben: „wenn er dem Herzoge 500 Gulden bezahlt und mir tausend, so kann er das Dekret abholen.“ – Doch muß man ihm zu seiner Ehre nachsagen, daß er sehr civile Preise hielt. Ein Dienst, denn er um 1000 Thaler verkaufte, galt 20 Jahre später wohl 5 bis 6000 Gulden.

Pahl, Johann Gottfried: Geheimnisse eines mehr als fünfzigjährigen wirtembergischen Staatsmannes. [Heilbronn] 1799, S. 55. (deutschestextarchiv.de)

Die meiste Aehnlichkeit jedoch mit diesen seelenlosen Wesen haben die Massen, die in der Welt sich einander gegenüber stellen, die Stände, die Berufsbestimmungen, der Adel und der dritte Stand, der Soldat und der Civilist.

Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Ein Roman. Erster Theil. Tübingen 1809, S. 80. (deutschestextarchiv.de)

Durch das hierdurch wiederum erzeugte militärische Vertheidigungs-System, das den Militär-Stand, in welchem der Imperator – in Ermangelung anderer Rechts- und Gesetz- Mittel seinen Stützpunkt fand – zu einem stehenden, und vom Civil losgerissenen Stand von Söldner–Truppen erhob, die späterhin – noch schlechter – durch die in Dienst genommenen Barbaren ersetzt wurden.

Reuscher, Samuel Friedrich August: Lehrbuch der Geschichte der Völker und Staaten des Alterthums. Berlin 1824, S. 876. [DWDS] (gei.de)

Eine Ehe zwischen einer Jüdin und einem Christen kann zwar nicht bei uns, aber in andern Ländern geschlossen werden; natürlich ist dies eine Ehe ohne den christlichen oder jüdischen Priester; es ist eine rein zivile Ehe vor den Gerichten, ein Akt der geselligen Übereinkunft.

Gutzkow, Karl: Wally, die Zweiflerin. Stuttgart 1979 [zuerst 1835]. [DWDS]

Als Candidat der Theologie war er 1815 unter die Fahnen seines Königs getreten und hatte eine Carriere gemacht, die jetzt gewissermaßen wieder in ihre frühere moralische, wenigstens civile Bestimmung zurücklenkte.

Gutzkow, Karl: Der Zauberer von Rom. Roman in neun Büchern. Band 2. Leipzig 1858. [DWDS]

Magister Albus, ich habe Ihn als einen zivilen, gescheiten und nicht unaimabeln Menschen kennengelernt.

Raabe, Wilhelm: Die Gänse von Bützow. In: Wilhelm Raabe: Ausgewählte Werke in sechs Bänden. Band 1. Berlin/Weimar 1964–1966 [zuerst 1866]. [DWDS]

Er kommt zivil, er hat heut früh seine Entlassung aus dem sächsischen Dienst genommen.

Freytag, Gustav: Die Ahnen. München 1953 [zuerst 1872]. [DWDS]

Denn zu dem Balle wurden auch auswärtige Gäste geladen, und unter diesen befanden sich neben höheren Standespersonen vom Zivil auch die Offiziere eines Chevauxlegers-Regiments, das auf dem platten Lande stationiert war.

Saar, Ferdinand: Novellen aus Österreich. In: Ferdinand von Saar: Sämtliche Werke in zwölf Bänden. Bd. 12. Leipzig [1908]. [DWDS]

Die Ansicht der Budgekommission, wenn ich sie richtig aufgefaßt habe, ging dahin, nicht die Sache zu vereiteln – daran hat niemand gedacht –, sondern Mittel und Wege zu verschaffen, um die 15 Grundstücke zu einem zivilen und angemessenen Preise zu erlangen.

Verhandlungen des Reichstages. Berlin 1882, S. 430. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

Aber, meine Herren, so über Sein und Nichtsein eines Staatsbürgers zu verfügen, das ist Kriegsrecht, nicht Zivilrecht, und daher erkläre ich mir auch den kriegerischen Ton des Herrn Abgeordneten Lohren in seiner Rede, der die Arbeiter gewissermaßen unter Kriegsrecht stellen will.

Verhandlungen des Reichstages. Berlin 1883, S. 2213. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

Daß aber die auf die Gründung erforderlichen Angaben richtig gemacht werden und die Prüfung eine sorgfältige sei, dafür trifft der Entwurf nicht bloß durch strenge Strafvorschriften, sondern auch durch zivile Haftung der Gründer und der Gesellschaftsorgane ausreichende Vorkehrung.

Die Grenzboten 42/4 (1883), S. 337. (deutschestextarchiv.de)

Frau Nimptſch ſchüttelte bei dieſer Vermuthung den Kopf und ſchien antworten zu wollen. Aber die Dörr war ſchon aufgeſtanden und ſagte, während ſie den Gartenſteig hinunter ſah: „Gott, da kommen ſie. Und blos in Zivil, un Rock un Hoſe ganz egal."

Fontane, Theodor: Irrungen, Wirrungen. Leipzig 1888, S. 6. (deutschestextarchiv.de)

Heute, 6. Januar, begaben ſich verſchiedene Theilnehmer nach Lugano, um die Stadt anzuſehen. Polizeibeamten in Zivil folgten ihnen.

St. Galler Volksblatt 36, 14. 1. 1891, Nr. 4, S. 1. (deutschestextarchiv.de)

Der Herr Graf Roon wünscht zwar nicht, daß ich den Namen fakultative Zivilehe gebrauche, aber es kommt ja auf dasselbe hinaus, es ist die alternative Wahl zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung.

Verhandlungen des Reichstages. Berlin 1896, S. 2876. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

Die Schutztruppe dagegen wird sich naturgemäß von zivilen Einflüssen in keiner Weise beirren lassen und jeden Versuch eines Zivilbeamten, in ihre Angelegenheiten hineinzusprechen, von vornherein zurückweisen.

Hanemann, Alfred: Wirtschaftliche und politische Verhältnisse in Deutsch-Südwest-Afrika. Berlin 1905. [DWDS]

Im Publikum überwogen zwar die Militärs, doch waren auch zahlreiche illuſtre Gäſte vom Zivil anweſend.

Reichspost 20, 3. 2. 1913, Nr. 56, S. 2. (deutschestextarchiv.de)

Gegen 12 Uhr ließ die Wache, mit der auch Zivilisten, wohl beigeordnete Arbeiter, in Verbindung standen, durch den unteren Teil des Bahnhofs mit dem seitlichen Ausgang nicht mehr passieren.

Neue badische Landeszeitung (Morgen), 10. 11. 1918, S. 2. [DWDS]

Deutschland tritt unbedingt für die Abschaffung der U-Boote ein, wendet sich dagegen gegen einen Schweizer und englischen Antrag, der alle Flugzeuge (auch die zivilen) als Angriffswaffen bezeichnen will. (L. B. 319 F.)

Archiv der Gegenwart Bd. 2, 4. 5. 1932, S. 321. [DWDS]

Seit dem 1. Oktober also können diese Hörer in der noch sehr zivilen Zeit zwischen 20 und 23 Uhr alltäglich (außer Sonntags) die ihrem Geschmack entsprechende „schwere Kost“ genießen.

Die Zeit, 7. 11. 1957, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)

An Metzkes muß man sich heranpirschen (übrigens will ich das schon seit 56; erinnerst Du Dich an den „Abtransport der Siebenarmigen Göttin“?); die Schmidts waren neulich bei ihm und haben zwei Graphiken erstanden, zu zivilen Preisen.

Brief von Brigitte Reimann an Christa Wolf vom 29. 1. 1969. In: Brigitte Reimann/Christa Wolf: Sei gegrüßt und lebe. Berlin 1999, S. 1. [DWDS]

Begünstigt durch den Verlust des kirchlichen Einflusses auf die zivile Gesellschaft, der die Kirche nun zu einer Rückbesinnung auf sich selbst zwang, entwickelte sich die Bewegung unter dem Einfluß innerer Kräfte, die bereits unter der Restauration in allen Ländern, vor allem jedoch in Frankreich und Deutschland, spürbar geworden waren.

N.N.: Die Kirche in der Gegenwart. In: Hubert Jedin (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte. Berlin 2000 [1971], S. 11227. [DWDS]

Die drei Frauen waren während der Probezeit zunächst bei Zivilkammern des Landgerichts Berlin ais Proberichterinnen eingesetzt und wechselten dann zu verschiedenen zivilen Amtsgerichten.

Berliner Zeitung, 11. 1. 1994. [DWDS]

Von Straf anzeigen gegen prügelnde Polizisten riet ich grundsätzlich ab, weil ich die übliche Schutzbehauptung der Polizisten, der Geschlagene habe seinerseits strafbare Handlungen begangen, und die Tendenz der Gerichte kannte, den Polizisten mehr zu glauben als den Zivilisten.

Hannover, Heinrich: Die Republik vor Gericht 1954–1974. Berlin 2001 [1998], S. 181. [DWDS]

Eine weit hinausgewölbte Stirn, beneidenswert lange Haare, und in Zivil, das stelle man sich einmal vor, Sparte Lyrik, der einzige Zivilist in der ganzen Halle, Johann natürlich in dieser entsetzlichen Arbeitsdienstkluft, Knobelbecher aus dem Dreißigjährigen Krieg, der aber, der Lyrik-Sieger, in einem grau gesprenkelten Knickerbocker-Anzug, […]so edel wie die Anzüge des Freiherrn von Lützow, und eine dunkelgrüne Schleife, Seide wahrscheinlich, dunkelgrün, sensationell, aber das Unbändigste: der Gesichtsausdruck, die reine Abwesenheit.

Walser, Martin: Ein springender Brunnen. Frankfurt (Main) 1998, S. 333. [DWDS]

Die Auseinandersetzungen mit dem Staat und den Hausverwaltungen wurden ganz zivil geführt.

Der Tagesspiegel, 1. 10. 2000. [DWDS]

In diesem zerrissenen Arbeitszeug, das er wahrscheinlich unterwegs von einem Zivilisten, vielleicht gegen Zigaretten, eingetauscht hatte, sah der Mann so verletzlich aus, als habe man ihm eine Haut, Soldatenhaut, schon abgezogen.

Hahn, Ulla: Unscharfe Bilder. München 2003, S. 76. [DWDS]

Die Bilder getöteter Zivilisten brachten während der damaligen Offensive im Irak und in der gesamten arabischen Welt die Volksseele zum Kochen.

Der Tagesspiegel, 9. 11. 2004. [DWDS]

Und gleich hinter dem Steintor, wo links Hammer und Sichel in eine Säule neben Heiligenstatuen eingemeißelt sind, hatten Kreuzritter ihre Bastion – heute finden hier Sommerkonzerte mit Weltklasse-Künstlern zu zivilen Preisen statt.

Berliner Zeitung, 25. 6. 2005. [DWDS]

Dabei wurden mindestens ein Dutzend Polizisten und zwei Zivilisten verletzt.

Berliner Zeitung, 12. 9. 2005. [DWDS]

In seinem jüngsten Bericht listet Bindig detailliert 88 Fälle von Folter, Misshandlungen, außergerichtlichen Inhaftierungen oder Verschleppungen von Zivilisten auf.

Berliner Zeitung, 29. 12. 2005. [DWDS]

Es ist ein Krieg, dessen Opfer Zivilisten sind.

Zeit Magazin, 19. 5. 2011, Nr. 21. [DWDS] (zeit.de)

Erst als Sicherheitsleute in Zivil die Männer aus dem Saal drängen, kann sie weitersprechen.

Die Zeit, 13. 9. 2017, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)

Der nüchterne Begriff „deutsche Kriegstote“ gilt nicht nur Soldaten, auch zivilen Opfern, Flüchtlingen, Bombentoten.

Steinmeier, Frank-Walter: Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier beim Empfang zum 100. Jubiläum des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, 23. 6. 2019. [DWDS] (bundesregierung.de)