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bürgerlich

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Adjektiv bürgerlich tritt zuerst im 14. Jahrhundert und damit rund 500 Jahre später als seine Ableitungsgrundlage Bürger in der Überlieferung auf. Es handelt sich zunächst um eine Lehnübersetzung zu dem lateinischen Rechtswort cīvīlis die Bürger, den Staat betreffend. Seit dem 15. Jahrhundert dient es dann zur Markierung von Eigenschaften, die als in irgendeiner Weise charakteristisch für Bürger betrachtet werden. Für die weitere sehr facettenreiche Geschichte des Wortes ist das Zusammenspiel mehrerer Faktoren bestimmend: Der fortdauernde Einfluss von lateinisch cīvīlis (jünger auch vermittelt durch das französische civil), feste Kombinationen mit semantisch sehr unterschiedlichen Substantiven (wie bürgerliche Gesellschaft, bürgerliche Existenz, bürgerliche Parteien) sowie eine Reihe stereotyper Vorstellungen, die sich mit der Figur des Bürgers verknüpfen und die Anlass zu metonymischen Übertragungen geben.

Wortgeschichte

Ein juristisches Fachwort

Das Adjektiv bürgerlich ist seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts belegt. Damit tritt es um einiges später in der Überlieferung auf als seine Ableitungsbasis BürgerWGd, die schon seit dem 9. Jahrhundert tradiert ist. Die ersten Bezeugungen des Adjektivs, die vorwiegend in rechtlichen Zusammenhängen stehen, sind dabei im Hinblick auf ihre Semantik nicht so sehr von der Bedeutung des Substantivs Bürger als vielmehr von dem lateinischen Adjektiv cīvīlis bürgerlich, den Staat betreffend bestimmt. In seinen ältesten Bezeugungen ist das Adjektiv damit als rechtssprachliche Lehnübersetzung von lateinisch cīvīlis zu beschreiben (vgl. 2DWB 5, 1019).

Früh ist auch der juristische Terminus bürgerliches Recht überliefert, der das lateinische iūs cīvīle wiedergibt, eine Verbindung, welche ursprünglich die Gesamtheit der für römische Bürger geltenden rechtlichen Vorschriften bezeichnete. Im Deutschen stehen die Übersetzungen bürgerliches Recht oder auch bürgerliches Landrecht, ganz dem lateinischen Vorbild entsprechend, für das Privatrecht, d. h. für die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen (1605, 1727, vgl. auch den Beleg 1654 mit ironischem Gebrauch). Als Privatrecht steht das bürgerliche Recht im Gegensatz zum natürlichen Recht (1674), zum Staatsrecht (1679), zum peinlichen Recht als dem Strafrecht (1693, 1717) oder auch zum öffentlichen Recht (1867). Auch die Bezeichnung bürgerliches Gesetzbuch, die schließlich auch 1896 der bis heute gültigen Kodifikation des Privatrechts ihren Namen gibt, steht in dieser Tradition, der das französische code civil und droit civil dann möglicherweise noch weiteren Nachdruck verliehen hat (1774, 1811a, 1874; zum französischen civil s. 1DHLF 457).

Eigenschaftszuschreibungen

Jenseits dieser juristischen Gebräuche treten dann aber schon im 15. Jahrhundert Verwendungen auf, in denen das Adjektiv Eigenschaften von BürgerWGd zum Ausdruck bringt und damit deutlich als Substantivableitung zu beschreiben ist (vgl. 2DWB 5, 1019). Bei den Charakterisierungen, die über das Adjektiv hergestellt werden, kann es sich um die unterschiedlichsten semantischen Relationen zur Ableitungsbasis handeln, so z. B. für einen Bürger typisch, einen Bürger betreffend, einem Bürger gehörig oder auch zwischen Bürgern. Dabei kommt dann die gesamte Bedeutungsvielfalt des Wortes BürgerWGd von Stadtbewohner und Patrizier über Staatsbürger zu Angehöriger der besitzenden Klasse zum Tragen, so dass sich insgesamt ein recht breites semantisches Spektrum ergibt (vgl. als Beispiele die Belege 1626, 1728, 1895a). Auch die Verbindungen bürgerliches Trauerspiel Tragödie mit Personen aus der realen Lebenswelt (anstelle adliger, antiker oder mythologischer Figuren) und bürgerliche Freiheit einem Staatsbürger zustehende Freiheitsrechte enthalten das Adjektiv in dieser deutlich personen(gruppen)bezogenen Verwendung (vgl. die Belege 1769 und 1754). Auch als differenzierende Standesbezeichnung, die einen Unterschied zwischen Bürgertum und dem Adel bzw. den Bauern markiert, wird das Adjektiv verwendet (1645, 1704, 1730, vgl. noch 2022).

Auch bei diesen Gebräuchen spielt zum Teil noch das lateinische cīvīlis hinein. So lehnt sich die Verbindung bürgerlicher Krieg Krieg zwischen Staatsbürgern, Bürgerkrieg erkennbar an das Vorbild bellum cīvīle an (1624, 1797). Seit Mitte des 17. Jahrhunderts ist dazu dann parallel auch das Kompositum Bürgerkrieg überliefert, das sich letzten Endes gegenüber dem Mehrwortausdruck durchgesetzt hat (vgl. 1652).

Übertragungen und Wertungen

Für die Bedeutungsgeschichte des Adjektivs bürgerlich sind vor allem die stereotypen Vorstellungen relevant, die sich mit der Sozialfigur des Bürgers verbinden und die in metonymischen Übertragungen zum Ausdruck kommen. Die entsprechenden Zuschreibungen tendieren dabei in unterschiedliche Richtungen: Zum einen werden mit bürgerlich positive Eigenschaften wie Tugend, Ehrlichkeit oder Bescheidenheit assoziiert, und es finden sich auch oft Belege, in denen bürgerlich mit gemütlich in Verbindung gebracht werden kann. Dies liegt z. B. bei Verbindungen wie bürgerlich guter Kaffee (1834), bürgerlich bescheidenes Gärtchen (1811b) oder bürgerliche Wohlbehäbigkeit und Beschränktheit (1835a, 1840) vor. Auf der anderen Seite können diese stereotypen Zuschreibungen auch ins Negative umschlagen; bürgerlich bedeutet in diesem Fall geistig beschränkt oder verklemmt (so etwa 1800a) und die bürgerlichen Verhältnisse sind dann typischerweise eng (1833). Hier liegt eine deutliche Annäherung an die Bedeutung von spießbürgerlichWGd vor. In dieser Hinsicht verstärkend haben hier sicherlich auch antibürgerliche Einstellungen und Ressentiments politisch links stehender Autoren gewirkt, die skeptisch bis feindlich auf das Bürgertum blicken (1848, 1907a, 1969, 1999).

Das Bürgerliche als das Allgemein-Menschliche

Mit dem Aufstieg des Bürgertums zur bestimmenden gesellschaftlichen Kraft des bürgerlichen Zeitalters (1835b) wird auch das Verhältnis von Mensch und Bürger neu gedeutet. Die bürgerliche Gesellschaft wird nun vielfach gleichgesetzt mit der menschlichen Gesellschaft schlechthin, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass es sich hierbei um die zivilisierte, gesittete Menschheit handelt; die Bedeutung von bürgerlich ist hier also mit zivilisiert anzugeben (so bereits 1581, 1682, 1780, 1800b, 1809a, 1809b). Es ist nicht auszuschließen, dass auch in dieser Bedeutungsentwicklung ein Reflex von lateinisch cīvīlis oder auch französisch civil vorliegt (dann als Lehnbedeutung), da beides ebenfalls gesittet, zivilisiert bedeuten kann (vgl. ThLL 3, 1217, TLFi unter civil).

Einen Anschluss an zivilWGd zeigt übrigens auch die Verbindung bürgerliche Baukunst als Sammelbezeichnung für die der Festungsbaukunst entgegengesetzte Architektur (1757). Hier gibt bürgerlich das Lehnwort zivil in der Bedeutung nicht-militärisch wieder. Es handelt sich in diesem Fall somit um eine Lehnbedeutung.

In einer kleineren Anzahl von Verbindungen entwickelt sich bürgerlich geradezu zu einem Synonym von sozialWGd. Zu nennen sind hier bürgerlicher Tod Verlust der staatsbürgerlichen Rechte (1673, 1697, 1983) und bürgerliche Existenz wirtschaftlich abgesichertes Leben als vollgültiges Mitglied der Gesellschaft (1788, 2014).

Die bürgerlichen Parteien und die bürgerliche Mitte

In der sozialistischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts wird bürgerlich zu einem Stigmawort (vgl. die dazu bereits angeführten Belege 1848, 1907a, 1969, 1999). In diesem Sinne findet es auch Eingang in die Verbindung bürgerliche Parteien (meist im Plural). Damit sind zunächst sämtliche nicht-sozialistischen Parteien des Reichstags mit einem Sammelbegriff bezeichnet. Das Attribut verdeutlicht hier, dass diese Parteien ausschließlich den Interessen der bürgerlichen Klasse dienen (vgl. 1895b, 1906; im Beleg 1907b auch als Gegensatz zur proletarischen Partei). Allerdings findet die Verbindung die bürgerlichen Parteien mindestens schon Anfang des 20. Jahrhunderts auch als Selbstbezeichnung der entsprechenden politischen Kräfte bzw. als neutral-beschreibender und sogar positiv besetzter Ausdruck Verwendung (1905, 1909). Die damit eingetretene Bedeutungsverbesserung setzt sich im Sprachgebrauch der Bundesrepublik fort, auch in der Darstellung der politischen Verhältnisse anderer westlicher Staaten (1954, 1998a, 2004a). Die bürgerlichen Parteien werden – vor allem im Selbstverständnis ihrer Vertreter – als Parteien der gesellschaftlichen Mitte begriffen; daher auch die Verbindung die bürgerliche Mitte als Ausdruck für die ökonomisch weitgehend abgesicherte, politischen Extremen und Abenteuern skeptisch gegenüberstehende und tendenziell konservative Gesellschaftsschicht (1931, 2004b). Dabei ist neben der traditionellen Abgrenzung der bürgerlichen Parteien bzw. der bürgerlichen Mitte gegenüber dem linken Parteienspektrum auch die Abgrenzung gegenüber rechtsextremen Strömungen konstitutiv (1998b, 2016, 2017a). Ob rechtspopulistische Parteien als bürgerlich zu bestimmen sind, kann dabei auch Gegenstand unterschiedlicher Debattenpositionen sein (2017b).

Literatur

1DHLF Dictionnaire historique de la langue française, par Alain Rey et al., 3. Aufl. Bd. 1–2. Paris 2000.

DRW Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Bis Bd. 3 hrsg. von der Preußischen Akad. der Wiss., Bd. 4 hrsg. von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Berlin, Ost), ab Bd. 5 hrsg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (bis Bd. 8 in Verbindung mit der Akademie der Wissenschaften der DDR). Bd. 1 ff. Weimar 1912 ff. (adw.uni-heidelberg.de)

2DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Neubearbeitung. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Deutsche Akademie der Wissenschaften) und der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Bd. 1–9. Stuttgart 1983–2018. (woerterbuchnetz.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

TLFi Trésor de la langue française informatisé (Trésor de la langue française, sous la direction de Paul Imbs/Bernard Quemada. Bd. 1–16. Paris 1972–1994). (atilf.fr)

ThLL Thesaurus linguae Latinae. Editus iussu et auctoritate consilii ab academiis societatibusque diversarum nationum electi. Vol. I ff., 1900 ff. (Leipzig bis 1999, München/Leipzig bis 2006; Berlin/New York ab 2007). (badw.de)

Belegauswahl

Es sindt aber dieser Lehren fast zweyerley art. Denn erstlich sindt solche/ die eines jeden Leben vnd Sitten/ wie dieselbigen mit Goͤttlichen vnnd Weltlichen Rechten vnd Gebotten sollen vberein stimmen/ regieren/ vnnd wie in eusserlicher Buͤrgerlicher Gesellschafft ein jeder gegen dem andern auffrichtig/ ehrbar vnnd redtlich/ sich erzeigen vnnd halten sol/ vorschreiben/ […]Deßgleichen von der Natur/ jrer eygenschafft/ vnd allem/ so derselben vnterworffen vnd anhengig/ so viel Menschlichem verstandt begreifflich/ disputieren/ vnd vnter dem namen der freyen Kuͤnste gemeiniglich begriffen werden.

Rumpolt, Marx: Ein new Kochbuch. Frankfurt a. M. 1581, S. [3]. (deutschestextarchiv.de)

Der Doctor antwortet: Gnaͤdiger Fuͤrſt vnd Herr/ ich hab nicht in morum ciuilitate/ (in dem Buch von hoͤfflichkeit der Sittẽ) ſondern in iure ciuili (in buͤrgerlichẽ Rechten) ſtudiret.

Melander, Otto: Das ander theil dieses Schimpff vnd Ernsts. Lich 1605, S. 292. (deutschestextarchiv.de)

Zu wenig vber vns der Waffen ſchweres Joch
Vnd Buͤrgerliche Krieg/ die hochbeſchwerten Zeiten
Mit Thewrung/ Hungersnoth vnd was zu allen ſeiten
Vns mehr vnd mehr bedraͤngt.

Opitz, Martin: Teutsche Pöemata. Straßburg 1624, S. 41. (deutschestextarchiv.de)

Wolten die Goͤtter/ daß man zum wenigſten dieſen Troſt auß dem Buͤrgerlichen Auffſtandt erlangte? Aber gedencket nicht/ daß dieſes zu Auffmahnung der Staͤrcke/ vnd Vnterweiſung der Kriegeskunſt diene: […]ſondern betrachtet/ daß ſolche Empoͤrung mehr in Eytelkeit vnd vergeblichen Bedrawungen/ als in rechtſchaf.

Barclay, John: Johann Barclaÿens Argenis Deutsch gemacht durch Martin Opitzen. Breslau 1626, S. 426. (deutschestextarchiv.de)

Der ehrſte Stand iſt der Geiſtliche/ zu welchem teils fuͤrſtliche/ teils adliche/ teils bürgerliche und gemeine geſchlaͤchter befoͤrtert und erhoben waͤrden.

Zesen, Philipp von: Adriatische Rosemund. Amsterdam 1645, S. 263. (deutschestextarchiv.de)

Die beyden Urheber deß Römischen Bürgerkriegs Cäsar und Pompei/ haben/ wie sie sich selber rühmen/ jener in die zwölffmal/ dieser in die ein und zwänzigmal hundert tausend auf die Schlachtbank geliefert.

Birken, Sigmund von: Die Fried-erfreuete Teutonje. Eine Geschichtschrifft von dem Teutschen Friedensvergleich. Nürnberg 1652, S. 88. (deutschestextarchiv.de)

Das Buͤrgerliche Recht.

DAs Buͤrgerliche Recht gilt ſehr jetzt in der Welt/
Weil Vorthel/ Nutz/ Gewinn/ fuͤr recht ein jeder haͤlt/
Was Ehr- vnd Chriſtlich iſt/ weit hinten aber ſtellt.

Logau, Friedrich von: Deutscher Sinn-Getichte Drey Tausend. Breslau 1654, S. 77. (deutschestextarchiv.de)

Etliche fragen nichts nach Ehr und Reſpect, wie die jungen Leute/ welche Muͤſſiggangs halben unwiſſend und ungeſchickt verbleiben. Etliche rennen gar in den buͤrgerlichen Tod hinein/ und ſtehlen/ luͤgen/ huren und buben ſo lang/ biß ſie dem Hencker in die Faͤuſte gerathen/ oder mit dem Schelmen zum Thor hinauß lauffen.

Weise, Christian: Die drey ärgsten Ertz-Narren. 2. Auflage. o. O. 1673, S. 402. (deutschestextarchiv.de)

§. 20. Was den Urſprung anlanget/ ſo iſt das Recht entweder von Natur ohne freywillige Setzung/ oder von der Republic als eine zuvor ſo fern willkuͤhrliche Satzung/ gegeben. Jenes heiſt Jus naturæ, das natuͤrliche Recht/ die natuͤrliche Billigkeit; dieſes heiſt Jus civile, das buͤrgerliche Recht/ die Satzungen und Statuten.

Weigel, Erhard: Arithmetische Beschreibung der Moral-Weißheit von Personen und Sachen Worauf das gemeine Wesen bestehet. Jena 1674, S. 124. (deutschestextarchiv.de)

Uber diese zwölff Tafeln finden sich gar viel alte und neue Ausleger: […]Deren doch die wenigste/ in der Ordnung solcher Gesetze/ übereintreffen. Unter denselben hat die Ordnung […] Francisci Hotomanni fast den grossesten Beyfall/ und unter den heutigen Rechts-Lehrern/ […]gar viel Gönner und Mitstimmer: Welche ihm hierinn auch folgen/ daß sie in dreyerley Haupt-Stücken alle die zwölf Tafeln unterscheiden; nemlich in das geistliche Recht/ offentliche Stats-Recht/ und privat- oder Bürgerliche Recht.

Sandrart, Joachim von: L’Academia Todesca. della Architectura, Scultura & Pittura: Oder Teutsche Academie der Edlen Bau- Bild- und Mahlerey-Künste. Nürnberg 1679, [Metamorphosis, S. 164]. (deutschestextarchiv.de)

Jn welchem Jahr aber dergleichen Geſellſchaften zu erſt entſtanden/ und welche fuͤr die aͤlteſte zurechnen/ kan man ſo eigentlich nicht ſagen. Denn ob ſchon ins gemein das Aſſyriſche Reich fuͤr die erſte Monarchie gerechnet wird/ ſo folget doch darauß nicht/ daß ſelbiges auch eben die erſte buͤrgerliche Geſellſchafft unter den Menſchen geweſen.

Pufendorf, Samuel von: Einleitung zu der Historie der Vornehmsten Reiche und Staaten/ so itziger Zeit in Europa sich befinden. Frankfurt a. M. 1682, S. 4. (deutschestextarchiv.de)

Nechst diesen sind in jeder Grafschafft gewisse Vice-Grafen/ und ist die Würde erblich/ ihr Ampt aber / daß sie Recht sprechen/ so wohl in bürgerlichen/ als peinlichen Sachen.

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Sonderhausen 1693, S. 39. (deutschestextarchiv.de)

In den Landschafften Qvirama und Collima in Brasilien verwircket der Ehebruch eines Mannes/ das Leben. Wird eine Frau im Ehebruch ergriffen/ muß sie den Bürgerlichen Tod leiden/ das ist aller Ehr und Gemeinschafft anderer redlichen Weiber abgestorben seyn/ alle ihre Lebtage in der Schande sitzen / von ihrem Manne verlassen/ und einsam bleiben.

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Anderer Theil. Leipzig 1697, S. 119. (deutschestextarchiv.de)

Man nennet auch die Buͤrgers-Weiber Madame; jedoch ſtehet der Titul Mademoiſelle zwiſchen der adlichen und buͤrgerlichen Madame mitten inne.

Hübner, Johann: Reales Staats- und Zeitungs-Lexicon. Worinnen sowohl Die Religionen und Orden, die Reiche und Staaten, Meere, Seen, Flüsse, Städte, Vestungen, Schlösser, Häfen, Berge, Vorgebürge, Pässe, Wälder und Unterschiede der eilen, die Linien deutscher hoher Häuser, die in verschiedenen Ländern übliche Ritter-Orden, Reichs-Täge, Gerichte, Civil- und Militair-Chargen zu Wasser und Lande, Müntzen, Maß und Gewichte, die zu der Kriegs-Bau-Kunst, Artillerie, Feld-Lägern, Schlacht-Ordnungen, Schiffahrten, Unterschied der Schiffe, und derer darzu gehörigen Sachen gebräuchliche Benennungen, als auch Andere in Zeitungen und täglicher Conversation aus allerhand Sprachen bestehende Termini Artis, denen Gelehrten und Ungelehrten zu sonderbarem Nutzen klar und deutlich beschrieben werden, Nebst einem zweyfachen Register und Vorrede. Leipzig 1704, Sp. 651–652. (deutschestextarchiv.de)

Zu wiſſen iſt aber/ daß/ ſo ein Kauffmann civiliter oder buͤrgerlich wider einen andern klagen/ alsdann das Compromis ſtatt habe/ nicht aber/ wann er eine Action criminaliter oder peinlich zu fuͤhren anhaͤngig gemachet.

Marperger, Paul Jacob: Der allzeit-fertige Handels-Correspondent. 4. Aufl. Hamburg 1717, S. 34. (deutschestextarchiv.de)

ius civile, das burgerliche stadt- oder landrecht genennet.

In: DRW 2, 601 (Leu, EidgR. I, 9). (books.google.de)

Jetzund will ich behaupten, daß alle diejenigen von Adel, welche ſich in ſolchen Umſtaͤnden befinden, daß ſie bey ihrer Adelichen Lebens-Art ihre Gluͤckſeligkeit und Vollkommenheit uͤberhaupt, entweder gar nicht, oder doch nicht ſo bald und ſo bequem befoͤrdern koͤnnen, als bey einer andern, ſehr vernuͤnfftig handeln, wenn ſie ſich auf etwas, ſo andere vor Buͤrgerlich achten, appliciren.

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin 1728, S. 93. (deutschestextarchiv.de)

Die Faͤhigkeit neugebohrner Kinder iſt zu allem gleichguͤltig. Man kan aus ihnen machen was man will. Erzieht es unter den Bauren, es wird baͤuriſch dencken und reden; unter den Buͤrgern, es wird buͤrgerlich urtheilen.

Gottsched, Johann Christoph: Versuch einer Critischen Dichtkunst vor die Deutschen. Leipzig 1730, S. 106. (deutschestextarchiv.de)

Wenn ſich die Herrſchaft bey dem gantzen Volcke befindet, ſo nennet man eine ſolche Art der Republick eine Democratie, oder Poͤbelregiment (democratiam, ſtatum popularem). Weil die buͤrgerliche Freyheit eines Volcks (libertas civilis populi) darin beſtehet, daß es in allen denen Handlungen, welche zur Befoͤrderung des gemeinen Beſtens gehoͤren, keines andern Willen unterworffen iſt; ſo beſitzet das Volck in der Democratie die buͤrgerliche Freyheit.

Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale) 1754, S. 708. (deutschestextarchiv.de)

Die baukunſt iſt mancherlei. Sie wird in die buͤrgerliche, kriges- und ſchifs-baukunſt eingeteilet. Die buͤrgerliche baukunſt beſchaͤftiget ſich entweder mit dem land- und offentlichen bauweſen ſowohl zur notwendigkeit, zum nuzen, zur bequemlichkeit, als auch zur luſt und zum vergnuͤgen groſer herren, oder mit anderer perſonen gebaͤuden, […]teils auf dem feſten lande, teils im waſſer.

Estor, Johann Georg: Bürgerliche rechtsgelehrsamkeit der Teutschen. Hrsg. von Johann Andreas Hofmann. Marburg 1757, S. 265. (deutschestextarchiv.de)

Das buͤrgerliche Trauerſpiel hat an dem franzoͤſiſchen Kunſtrichter, welcher die Sara ſeiner Nation bekannt gemacht, einen ſehr gruͤndlichen Vertheidiger gefunden. Die Franzoſen billigen ſonſt ſelten etwas, wovon ſie kein Muſter unter ſich ſelbſt haben.

Lessing, Gotthold Ephraim: Hamburgische Dramaturgie. Erster Band. Hamburg/Bremen 1769, S. [105]. (deutschestextarchiv.de)

Alsdann iſt in den buͤrgerlichen Geſetzbuͤchern uͤberfluͤſſig das Hauptſtuͤck vom Kirchenrechte, von Gotteslaͤſterern, Rottengeiſtern, Sabbathſchaͤndern, veraͤnderten oder nicht veraͤnderten Confeſſionen.

Basedow, Johann Bernhard: Das in Dessau errichtete Philanthropinum. Leipzig 1774, S. XXVII. (deutschestextarchiv.de)

Der Wilde […] eignet ſich ſelbſt das Recht zu, Beleidigungen zu raͤchen, dahingegen in der buͤrgerlichen Geſellſchaft gewiſſen einzelnen Perſonen, ausſchlieſſenderweiſe, die Macht anvertraut, und zugleich die Pflicht auferlegt iſt, alles Unrecht zu ruͤgen.

Forster, Georg: Johann Reinhold Forster’s […] Reise um die Welt während den Jahren 1772 bis 1775. Zweeter Band. Berlin 1780, S. 366. (deutschestextarchiv.de)

Seine Rache ſchraͤnkt ſich nicht auf die Perſon ein, ſondern erſtreckt ſich auch auf die Familie, auf die buͤrgerliche Exiſtenz und auf die Freunde des Beleidigers. Mit einem ſolchen Manne leben zu muͤſſen, das iſt in Wahrheit eine hoͤchſt traurige Lage, und ich kann da nichts rathen, als daß man ſo viel moͤglich vermeide, ihn zu beleidigen.

Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Zweyter Theil. Hannover 1788, S. 217. (deutschestextarchiv.de)

Auf dem Wege ſah ich mich oft nach der ungluͤcklichen Stadt um, welche noch vor wenig Monaten eine der ſchoͤnſten und bluͤhendſten in Europa war, nun aber die fuͤrchterlichſten Spuren des buͤrgerlichen Krieges jedem Auge darbot.

Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale, von ihm selbst beschrieben. Vierten Theils erste Abtheilung, welche die Fortsetzung von dessen Begebenheiten, Erfahrungen und Bemerkungen während des Feldzugs gegen Frankreich enthält. Leipzig 1797, S. 435. (deutschestextarchiv.de)

Wie in aller Welt koͤnnen Personen, die sich so buͤrgerlich ausnehmen, auf einmal ganz genialisch sich in Sonnenblume und Lorbeer verwandeln?

Athenaeum. Hrsg. von August Wilhelm von Schlegel und Friedrich von Schlegel Dritter Band (1800), S. 241. (deutschestextarchiv.de)

[…] ſo begreifen wir, daß der Menſch, als Buͤrger der phyſiſchen, organiſchen, thieriſchen und geiſtigen Schoͤpfung, […]als ein Syſtem der mannichfaltigſten Kraͤfte, als ein Weſen von dem ausgebreitetſten Wuͤrkungskreiſe und der leiſeſten Empfaͤnglichkeit fuͤr die verſchiedenartigſten Eindruͤcke, — daß derſelbe auch unter allen Geſchoͤpfen des Erdkreiſes den meiſten Modificationen ſeiner Exiſtenz, alſo auch den meiſten Krankheiten unterworfen ſeyn muß; und zwar muß die Moͤglichkeit dieſer Veraͤnderung in demſelben Grade wachſen, […]in welchem die Beruͤhrungspuncte des Menschen, und mit ihnen die äußern Bestimmungen seines Wesens sich mehren, oder in welchem er in der rein menschlichen und bürgerlichen Cultur fortschreitet.

Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik, zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig 1800, S. 12. (deutschestextarchiv.de)

Da das ganze Leben in diesem unaufhörlichen geheimen und öffentlichen Kriege mit der Erde und ihren Kräften besteht, so läßt sich kein Leben der Menschen ohne diese Allianz der Menschen unter einander denken, und auch von diesem ganz verschiedenen Standpunkte aus ist es erwiesen, daß der Mensch ohne Staat nicht zu denken ist, und daß menschliche und bürgerliche Existenz Eins und dasselbe sind.

Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Erster Theil. Berlin 1809, S. 79. (deutschestextarchiv.de)

Wie verhaͤlt ſich alſo die menſchliche oder buͤrgerliche Geſellſchaft — was, nach meinen Vorausſetzungen, daſſelbe ſagen will — zu ihrem Wohnſitze, der Erde? Der Planet, den wir bewohnen, hat alle Zeichen groͤßerer Dauerhaftigkeit; er iſt aͤlter als das menſchliche Geſchlecht, und wird wahrſcheinlich das menſchliche Geſchlecht auch uͤberleben. Mit dieſem Planeten iſt das menſchliche Geſchlecht in Kampf: […]es ſucht ihm abzugewinnen, was es nur vermag; es ſucht ihn zu zaͤhmen, und alle ſeine Erzeugniſſe […], alle ſeine Kraͤfte in das Intereſſe der buͤrgerlichen Geſellſchaft hinein zu ziehen.]

Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Erster Theil. Berlin 1809, S. 76. (deutschestextarchiv.de)

Das bürgerliche Gesetzbuch unseres Königreichs ist das Gesetzbuch Napoleons.

Zerrenner, Carl Christoph Gottlieb: Der Westphälische Kinderfreund. Halle 1811, S. 224. [DWDS] (gei.de)

Ich ging neben Kanaͤlen und Windmuͤhlen und buͤrgerlich beſcheidenen Gaͤrtchen, wo man in der Beſchraͤnktheit der Mittel zum Genuß, noch Wahrheit im Genuſſe erwarten konnte.

Huber, Therese: Bemerkungen über Holland aus dem Reisejournal einer deutschen Frau. Leipzig 1811, S. 221. (deutschestextarchiv.de)

Wer unter den gewöhnlichen engen bürgerlichen Verhältniſſen, wo das Philiſterhafte der Frau Mutter oder Frau Muhme mit beobachtet ſein will, frei, mild, ſtark lieben will, muß einen viel größeren Grad von Freiheit und Stärke entwickeln, als wer eine Fürstin in goldnen Zimmern findet, wo auch die leiseste Störung scheu nicht in die Nähe zu treten wagt.

Laube, Heinrich: Das junge Europa. Novelle. Erste Abtheilung: Die Poeten. Erster Band. Leipzig 1833, S. 115. (deutschestextarchiv.de)

Dir ſoll auch die Taſſe verwahrt werden, woraus Mama alle Morgen ihren bürgerlichen guten Kaffee trank; und ein Halstuch, was ſie in der Krankheit trug, und ich ihr aus Paris mitgebracht habe.

Varnhagen, Rahel: Rahel. Ein Buch des Andenkens für ihre Freunde. Erster Theil. Hrsg. von Karl August Varnhagen von Ense. Berlin 1834, S. 447. (deutschestextarchiv.de)

Er findet ſeinen Stolz in einer faſt buͤrgerlichen Wohlbehaͤbigkeit, die mit der Diplomatie an ſeinem Platze nicht kokettirt, ſondern nur rivaliſirt.

Gutzkow, Karl: Öffentliche Charaktere. Erster Theil. Hamburg 1835, S. 300. (deutschestextarchiv.de)

Aber das Familienglück, das bürgerliche Zeitalter und das Bücherschreiben machen unser Geschlecht nicht frei.

Mundt, Theodor: Madonna. Unterhaltungen mit einer Heiligen. Leipzig 1835. [DWDS]

Wie hat ihn nicht Jean Paul so tief ergriffen! Wie gemüthlich hat er nicht grade dessen idyllische Elemente, seine zarte bürgerliche Beschränktheit mit ihren poetischen kleinen Freuden und großen Entsagungen in sich aufgenommen!

Gutzkow, Karl: Börne’s Leben. Hamburg 1840, S. 56. (deutschestextarchiv.de)

Der Proletarier ist eigenthumslos; sein Verhältniß zu Weib und Kindern hat nichts mehr gemein mit dem bürgerlichen Familienverhältniß; die moderne industrielle Arbeit, die moderne Unterjochung unter das Kapital […], dieselbe in England wie in Frankreich, in Amerika wie in Deutschland, hat ihm allen nationalen Charakter abgestreift. Die Gesetze, die Moral, die Religion sind für ihn eben so viele bürgerliche Vorurtheile, hinter denen sich eben so viele bürgerliche Interessen verstecken.

Marx, Karl/Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei. London 1848, S. 10. (deutschestextarchiv.de)

In Deutſchland iſt wohl allenthalben als das ſogenannte gemeine Recht das bürgerliche von dem öffentlichen Recht in den Vormundſchaftsordnungen geſchieden. In Oeſterreich iſt das bürgerliche Recht im bürgerl[ichen] Geſetzbuch (Theil I. 4. Hauptſtück) enthalten, das öffentliche Recht oder die Vormundſchaftsverwaltung dagegen in dem Geſetz vom 9. Auguſt 1854 über das gerichtliche Verfahren über Rechtsangelegenheiten außer Streitſachen, 31. Hauptſtück.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Vierter Theil. Das Pflegschaftswesen und sein Recht. Stuttgart 1867, S. 190. (deutschestextarchiv.de)

Mit der Ausnahme also der hohen und mächtigen Beherrschern von 200,000 Deutschen waren alle Fürsten einer Ansicht und ein großer Schritt zur Bollendung der nationalen Einheit ist gemacht. Es wird jedoch noch Jahre dauern, bevor das neue gemeinsame bürgerliche Gesetzbuch fertig sein kann und somit der größere Theil der politischen Arbeiten den Centralbehörden gesichert sein wird.

Die Grenzboten 33, 11,1 (1874). (deutschestextarchiv.de)

Daß die neue Lehre zuerst in den Städten Wurzel schlug, war wichtig, denn bürgerliches Leben, bürgerliche Sprache, Denkweise und Dichtung beherrschten damals alle deutschen Verhältnisse, vom Throne bis zur Bauernhütte.

Pfalz, Franz: Die Geschichte in ihren Grundzügen. Die neue Zeit. Teil 3. Leipzig 1895, S. 21. [DWDS] (gei.de)

Mehr wie in jedem andern deutschen Lande hat in Sachsen die Sozialdemokratie sich ausgebreitet, und wie diese sich ausdehnte, wichen die bürgerlichen Parteien mit ihren Forderungen zurück und gaben sie schließlich gänzlich preis.

Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Mit besonderer Berücksichtigung des Frauen-Stimmrechts und Proportional-Wahlsystems. Berlin 1895, S. 33. (deutschestextarchiv.de)

(Hört, hört! rechts.) Deshalb ist auch ein Bündnis einer bürgerlichen Partei mit Ihnen unmöglich.

Deutscher Reichstag. In: Vossische Zeitung (Abend-Ausgabe), 3. 3. 1905, S. 3. [DWDS]

In den Händen des Kapitals ist die Frau nicht nur eine gefährliche Waffe im wirtschaftlichen Kampfe gegen den männlichen Arbeiter, sie ist es zugleich auch im politischen Kampfe in den Händen der politischen Vertretung des Kapitals, der bürgerlichen Parteien.

Bruhns, Julius: Das Frauenstimmrecht und die sozialdemokratische Partei. In: Sozialistische Monatshefte 10 = 12/9 (1906), S. 776. (deutschestextarchiv.de)

Jhre [der Arbeiterklasse] wichtigste geschichtliche Mission ist es, die bürgerliche Gesellschaft zu beseitigen und nicht sie zugunsten der bürgerlichen Minderheit zu verbessern. Jn dieser Richtung wirkt aber der Kampf zwischen den bürgerlichen Männern und Frauen um politische Macht. Er vermehrt den Zwiespalt im Hause der herrschenden Klassen und schwächt dadurch ihre Kraft dem Proletariat gegenüber.

Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Berlin 1907, S. 36. (deutschestextarchiv.de)

Der Verrat der eigenen Prinzipien, der für die bürgerlichen Parteien ein Lebenselement geworden ist, wird für eine proletarische Partei ein Element der Schwäche, wenn auch kurzsichtige „Politiker‟ damit unter Umständen einen momentanen Erfolg erzielen mögen.

Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Berlin 1907, S. 84. (deutschestextarchiv.de)

Die Chiſtlichſozialen Salzburgs haben für die Gemeinderatswahl im dritten Wahlkörper das ihnen vom deutſchnationalen Bürgerklub angebotene Wahlkompromiß angenommen, und da auch der etwas weiter links ſtehende Wirtſchaftsklub ſich dieſem Kompromiß angeſchloſſen hat, ſo ſtehen wir vor der erfreulichen Tatſache, daß die drei bürgerlichen Parteien geſchloſſen gegen den Anſturm der Sozialdemokraten vorgehen. Ein gutes Zeichen für die Zukunft.

N. N.: Nr. 67, 8. 3. 1909. In: Reichspost. Wien 1909, S. 3. (deutschestextarchiv.de)

Aber während ein großer Teil jener Wähler, die nicht mehr sozialdemokratisch wählten, von den Kommunisten aufgefangen wurde, sind die Verluste der bürgerlichen Mitte nicht der Gewinn der Nationalsozialisten geworden.

Wie Braunschweig wählte. In: Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 3. 3. 1931, S. 1. [DWDS]

Hier berichtete der Vorsitzende eines Bürgervereins, daß ein sozialdemokratischer Senator, der nach dem Wahlsieg der bürgerlichen Parteien ausscheiden mußte, seinen im Amt verbleibenden Regierungsdirektoren beim Abschied gesagt habe, es bleibe alles beim alten.

Die Zeit, 4. 2. 1954, Nr. 05. [DWDS] (zeit.de)

Denn der Aberglaube, als könnte der einzelne im eigenen Bewußtsein, wenn schon nirgends sonst, Herr im Hause bleiben, ist heruntergekommene Philosophie von Descartes bis Husserl, bürgerliche Philosophie zumal, Idealismus in Hausschuhen, reduziert aufs Augenmaß des Privaten.

Enzensberger, Hans Magnus: Einzelheiten I. Bewußtseins-Industrie. 5. Auflage. Frankfurt a. M. 1969, S. 7.

Wem die religiöse Freiheit und die Menschenrechte geraubt würden, der erleide einen bürgerlichen Tod.

In: Archiv der Gegenwart Bd. 53, 15. 8. 1983, S. 26887. [DWDS]

Ursache war ein Minderwertigkeitskomplex: SPD und Grüne wollten allen Zweiflern zeigen, daß sie noch schneller zu arbeiten in der Lage seien als die bürgerlichen Parteien.

Berliner Zeitung, 20. 11. 1998. [DWDS]

Im Konflikt mit Parteichef Jean-Marie Le Pen, der ein Bündnis mit den bürgerlichen Parteien RPR und UDF scharf ablehnt, sieht sich M gret nicht:

Berliner Zeitung, 17. 2. 1998. [DWDS]

Im Zuge seiner Abrechnung mit dem »übertriebenen Mitleid« fällt Mandeville sogar über die »Armenschulen« her, die bürgerliche Heuchelei und schlechtes Gewissen ins Leben gerufen hatten.

Kurz, Robert: Schwarzbuch Kapitalismus. Frankfurt a. M. 1999, S. 49. [DWDS]

Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien in der Bundesversammlung, die den Präsidenten wählt, ist ziemlich knapp.

Der Tagesspiegel, 11. 1. 2004. [DWDS]

Er redet lieber von Milieus; das größte in der Mittelschicht ist die Bürgerliche Mitte, im Soziologen-Jargon wegen der Vorliebe zu Kiefernmöbeln „Weichholz-Milieu“ genannt: einfache bis mittlere Angestellte und Beamte, Facharbeiter, die leistungsorientiert sind, einen moderaten Wohlstand anstreben.

Der Tagesspiegel, 12. 12. 2004. [DWDS]

Ein klinisches Kriterium für Spielsucht ist, dass der Betroffene seine bürgerliche Existenz verliert.

Die Zeit, 11. 3. 2014, Nr. 11. [DWDS] (zeit.de)

„Die AfD ist keine bürgerliche Partei, sondern eine reine Protestpartei“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer.

Die Zeit, 1. 9. 2016 (online). [DWDS] (zeit.de)

Der Fidesz, früher eine bürgerliche Partei, ist in den letzten Jahren nach rechts gerückt.

Die Zeit, 31. 3. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Optisch auffällig ist die AfD, die sich als bürgerliche Partei sieht, nicht.

Die Zeit, 24. 10. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Das, was das Publikum seither über einige der handelnden Personen erfahren hat, war dazu angetan, Schilys Einschätzung zu bestätigen – an der Spitze [des Umsturzversuches] die Figur eines Hochadeligen in Cordhose, dessen Name zumindest für bürgerliche Ohren einen leicht operettenhaften Klang hat.

faz.net 12. 12. 2022