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Volksgerichtshof, der
Grammatik
Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Volksgerichtshof(e)s · Nominativ Plural: Volksgerichtshöfe
Bedeutungen
- Eigenname einiger (häufig oberster o. ä.) Gerichte, in der Regel in totalitären Staaten, der durch die Bezeichnung die besondere Berücksichtigung eines (tatsächlich eher übergangenen) Volkswillens nahelegt
- [nationalsozialistisch] nationalsozialistisches Sondergericht
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