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„Treuhandbetrieb“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Treuhandbetrieb, der

Grammatik

Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Treuhandbetrieb(e)s · Nominativ Plural: Treuhandbetriebe

Bedeutungen

  1. 1. [meist DDR] Unternehmen, dessen Verwaltung vertraglich oder kraft Gesetzes anstelle des Eigentümers einem Treuhänder übertragen worden ist, häufig von Betrieben unter staatlicher Zwangsverwaltung in sozialistischen bzw. kommunistischen Staaten
  2. 2. Betrieb der DDR, der zwischen 1990 und 1994 von der Treuhandanstalt verwaltet und privatisiert oder geschlossen wurde
  3. 3. in der Schweiz: Unternehmen für Steuerberatung, Buchhaltung und ähnliche Dienstleistungen

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