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„Legalit%C3%A4tsprinzip“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Legalitätsprinzip, das

Grammatik

Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Legalitätsprinzips · Nominativ Plural: Legalitätsprinzipien · wird im Plural nur selten verwendet

Bedeutungen

  1. [Recht] Grundsatz, der die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen
    1. a) [seltener] [allgemeiner] Grundsatz, dass eine Behörde zu einem Tun oder Unterlassen zwingend verpflichtet ist, wo sie keinen eigenen Ermessensspielraum besitzt, beispielsweise eine Steuerbehörde tätig werden muss, sobald sie von einem konkreten steuererheblichen Sachverhalt Kenntnis erlangt
    2. b) [besonders A , CH , allgemeiner] Grundsatz, dass staatliche Verwaltung nur aufgrund geltender Gesetze ausgeübt werden darf

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

Grundsatz gelten strafrechtlich unterliegen verlangen verletzen verpflichten

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