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Legalitätsprinzip, das
Grammatik
Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Legalitätsprinzips · Nominativ Plural: Legalitätsprinzipien · wird im Plural nur selten verwendet
Bedeutungen
- [Recht] Grundsatz, der die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen
- a) [seltener] [allgemeiner] Grundsatz, dass eine Behörde zu einem Tun oder Unterlassen zwingend verpflichtet ist, wo sie keinen eigenen Ermessensspielraum besitzt, beispielsweise eine Steuerbehörde tätig werden muss, sobald sie von einem konkreten steuererheblichen Sachverhalt Kenntnis erlangt
- b) [besonders A , CH , allgemeiner] Grundsatz, dass staatliche Verwaltung nur aufgrund geltender Gesetze ausgeübt werden darf
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