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„Grundordnung“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Grundordnung, die

Grammatik

Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Grundordnung · Nominativ Plural: Grundordnungen

Bedeutungen

  1. 1. grundsätzliche Organisationsweise, politische Beschaffenheit eines Staates (oder eines seiner Teilsysteme) als konsensuales oder erzwungenes System rechtlicher, funktionaler, sozialer, wirtschaftlicher o. ä. Beziehungen
  2. 2. offizielle oder okkasionelle Bezeichnung einiger Verfassungen bzw. einiger Gesetze, Satzungen o. Ä., in denen wichtige grundsätzliche Regelungen (für einen bestimmten Sachbereich) getroffen werden
  3. 3. [Mannschaftssport] als Struktur zugrundeliegende Konstellation, Aufstellung
  4. 4. in den wesentlichen, wichtigen Punkten geordneter, aufgeräumter Zustand

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

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