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gammeln

Gammeln ist ein polysemes Verb: Es kann zum einen insbesondere im Norddeutschen Raum die Bedeutung ›verrotten, verfallen‹ annehmen, zum anderen seit Mitte der 1960er Jahre auch ›keiner geregelten Arbeit nachgehen, in den Tag hineinleben‹ sowie ›faulenzen, erholen, sich entspannen‹ bedeuten. Die beiden Verwendungen haben vermutlich unterschiedliche etymologische Wurzeln: Während gammeln ›verrotten‹ sicher auf das Niederdeutsche zurückzuführen ist, geht gammeln ›faulenzen‹ wahrscheinlich auf das Westmitteldeutsche zurück. Die gesellschaftliche Bedeutung von gammeln ›nichts tun‹ entsteht zeitgleich mit dem Substantiv Gammler. Das Wort wird zunächst vor allem auf die (Nicht-)Betätigung Jugendlicher bezogen, bevor es auch allgemeiner im Sinne von ›faulenzen, sich erholen‹ verwendet wird.

Deutsches Wörterbuch

exit_to_app von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm

geber

einer der gibt oder gegeben hat, ahd. gebari dator Graff 4, 124, mhd. geber, mnd. gever Dief. 166ᵇ. 1, a) der geber sol allwegen lieber sein dann die gab. Keisersberg brös. 21ᵃ; der nemer ist in disem fall wol so edel als der geber. Frank spr. 2, 45ᵃ; nun wölt kein from vernünftig man .. das ein ander .. also geb (freigebig sei), das er selbs der geber betlen muͤszt. 1, 80ᵃ; der geber sind allzeit weniger als der nehmer. Stieler 650. b) mit adj. als vertreter des adv. bei dem dabei gedachten geben: spricht st. Paulus (2 Cor. 9, 7), einen frölichen geber den hat gott lieb. Keisersb. seelenpar. 87ᵃ, ebenso bei Luther, der frölich gibt, ἱλαρὸν δότην (goth. mit dem part. ausgedrückt hlasana giband); ein reichlicher geber, largitore. M. Krämer 504ᵃ. c) geber als beamter, in einem wetterauischen weisthum: die bestellung der mark mit merkermeistern, mit furstern und mit gebern zu kiesen. weisth. 3, 457, vgl. s. 455 wan man einem holz gebe, von der holzlieferung an die märker, die wol jene geber zu besorgen hatten. 2) reichlich in zusammens., wie gesetzgeber, ratgeber, gastgeber (schon mhd.), trostgeber, arbeitgeber, auftraggeber, auch angeber, aufgeber, hingeber, dargeber dator Dief. 166ᵇ u. s. w.; in einfacherer und älterer bildung aber noch nhd. gastgebe m. (s. d.), ahd. gastgëbo zweifellos nach dem fem. gastgëbâ hospita, mhd. lîtgebe schenkwirt, lîtgebinne schenkwirtin, râtgebe, noch nhd. bei Alberus mm 2ᵃ ratgeb, ahd. auch unzusammengesetzt kepo dator Graff 4, 123. 3) auch der casus dativus ward geber genannt, so nach Adelung unter gebefall bei Ickelsamer (aber nicht in seiner grammatica, wo von den casus gar nicht die rede ist), vielleicht schon früher, vgl. bei Dief. 166ᵇ dativus geber; vgl. gebendung.

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exit_to_app aus: Deutsches Fremdwörterbuch

herumdirigieren

MM 5. 2. 1986 ein Spielzeugauto per Fernbedienung sicher zwischen den Ausstellungsständen herum[...]

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